Brandschutz-Kitt
Bauteilöffnungen für Rohrleitungen durch Brandschutzabschnitte müssen sicher verschlossen sein, und das auch bei nachträglich durchgeführten Installationen im Bestand. Die Gefahr, dass ansonsten durch diese Öffnungen im Brandfall Feuer und Rauch auf ein anderes Stockwerk überschlagen, ist zuverlässig auszuschließen. Daher sind auch für diese Abschottungen allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen als Verwendbarkeitsnachweis erforderlich.
Werden Rohrleitungen in passgenauen Kernbohrungen durch Brandschutzdecken und -wände geführt, erlaubt das Viega-abZ für Bauteilverschlüsse mit einem Ringspaltmaß bis ≤ 30 mm z.B. den Einsatz des Viega-Brandschutz-Kitts. Größere Ringspaltmaße bis ≤ 50 mm sind zusätzlich mit loser Steinwolle (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1, Schmelzpunkt > 1.000 °C, Stopfdichte ≥ 120 kg/m³) auszufüllen. An der Deckenober- und -unterseite ist die Steinwolle abschließend mit dem Viega-Brandschutz-Kitt abzudecken.
Weitere Vereinfachungen für den baulichen Brandschutz mit entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen hat Viega in einer neuen Anwendungstechnik dokumentiert. Die rund 420 Seiten starke „Viega Anwendungstechnik für den Brand-/Schallschutz 08/2018“ kann ab sofort kostenlos als PDF unter www.viega.de/service/downloads heruntergeladen oder per E-Mail an als Druckexemplar angefordert werden.