Dass Ingenieure und Architekten allerdings nicht nur ordnungsgemäß planen und bauüberwachen müssen, sondern auch die Grundzüge des Bauvertragsrechts beherrschen müssen, weiß nicht jeder, wie die aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 28. August 2018, Aktenzeichen 21 U 24/16, zeigt.
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