Kennzeichnung von Rohrabschottungen

Brandschutz-Schottschilder

Seit 2020 sind Isolierungsfachbetriebe dazu verpflichtet, auch AbP-geregelte Rohrabschottungen (R30 – R120) nach dem Einbau entsprechend zu kennzeichnen, sobald dies als Passus im Anwendbarkeitsnachweis enthalten ist. Isover hat hierfür seine Schottschilder aus Papier auf langlebige PVC-Signets umgestellt.

Die neuen Schottschilder sind weitestgehend vorbereitet, sodass der Monteur mit wenigen Angaben seiner Kennzeichnungspflicht nachkommen kann. Es müssen lediglich die entsprechenden AbP für die jeweilig ausgeführten Rohrabschottungen – wie z. B. das aktuelle Isover-Brandschutzprüfzeugnis P-3084/259/12-MPA BS R90/R120 für nichtbrennbare Rohrleitungen – angekreuzt sowie der Name des verarbeitenden Betriebes und das Ausführungsdatum ergänzt werden. Ab einer Abnahmemenge von 50 Stück können die Schottschilder gegen einen geringen Aufpreis mit dem Firmennamen des Kunden versehen werden, wodurch auch diese notwendige Angabe entfällt.

Saint-Gobain Isover G+H AG

+49 621 501200

67059 Ludwigshafen

www.isover.de

www.isover-technische-isolierung.de/kennzeichnung-von-rohrabschottungen

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