Umsetzung von Brandschutzanforderungen

Gussrohre und Mischinstallationen in Abflusssystemen

Die Umsetzung der Brandschutzanforderungen in der Gebäudetechnik gestaltet sich zunehmend schwieriger. Vor allem die Anforderungen an Rohrabschottungen, z. B. bei Abflusssystemen, sorgen bei TGA-Fachleuten nach wie vor für Verunsicherung. Eine unkomplizierte Lösung liegt in der Verwendung von nicht brennbaren gusseisernen Abflussrohrsystemen mit den dazugehörigen Rohrabschottungen. Diese erfüllen unkompliziert und zuverlässig alle Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Im Brandfall kommt es zu keiner Rauchentwicklung (Zusatzanforderung – Nebenklasse s1 gemäß DIN EN 13501-1), und es findet kein brennendes Abtropfen (Zusatzanforderung – Nebenklasse d0 gemäß DIN EN 13501-1) statt.

Mischinstallationen von Abflussrohren

Für Mischinstallationen von Abflussrohren – z.B. für die geschoss­übergreifenden Fallleitungen mit nicht brennbaren gusseisernen Abflussrohrsystemen – gilt bereits seit der Bekanntgabe des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren im Newsletter 02/2012: „Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuer­widerstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 1. Januar 2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwend­barkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die Prüfungen für Abschottungen an Systemen aus Metall- und Kunststoffrohren sind gemäß der Anlage 1 durchzuführen.“

Dabei geht die Gefahr bei Misch­installationen grundsätzlich von den brennbaren Anschlussleitungen aus und nicht von nicht brennbaren Fallleitungen.

Einige der neuen Brandschutzprodukte für Mischinstallationen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) funktionieren als Brandschutzverbindungen, die in die Abwasserleitungen als senkrechte Deckendurchführung eingebaut werden. Im Brandfall quillt das im Inneren der Brandschutzverbindungen befindliche Intumeszenzmaterial auf und verschließt den Rohrquerschitt, unterbindet also die übermäßige Wärmeweiterleitung und verhindert den Kamineffekt zuverlässig. Brandschutzverbindungen mit eingelegtem Intumeszenzmaterial sind auch im waagerechten Übergangsbereich von Guss- auf Kunststoffrohre möglich. Im Brandfall wird die brennbare Anschlussleitung durch das aufgequollene Intumeszenzmaterial verschlossen. Bei einigen Lösungen muss allerdings eine weiterführende Dämmung bei der gusseisernen Fallleitung angebracht werden, um eine unzulässige Temperaturweiterleitung zu vermeiden. 

Fazit

Die Mischinstallation von gusseisernen Abflussrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren ist noch unter anderen Randbedingungen entstanden. Zwischenzeitlich haben sich die brand- und schallschutztechnischen Vorschriften grundlegend verändert. Zudem wurde die Schlitzinstallation durch die Vorwand- und Schachtinstallation weitgehend abgelöst. Dies erleichtert die Verlegung von gusseisernen Abflussrohren deutlich. Eine Alternative zur Mischinstallation besteht mit der kompletten Ausführung der Abwasserinstallation aus nicht brennbaren gusseisernen Abflussrohren. Bei dieser Installationsweise können nach wie vor die gängigen geprüften Brandschutzlösungen mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) eingesetzt oder die Erleichterungen nach den Vorgaben der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) angewendet werden.

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