DGNB-Zertifizierung
Förderfähig durch die KfW
Bauherren, die ein Wohngebäude nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) errichten und zertifizieren lassen, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Baubegleitung bei der KfW zu erhalten. Pro Bauvorhaben umfasst dieser 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 €. Der Zuschuss ist an das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauenund Sanieren“ gekoppelt und kann sich auf verschiedene Leistungen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung beziehen wie etwa Auditorenleistungen, Fachplanungen und die Durchführung von Messungen der Innenraumluftqualität oder der Luftdichtheit.
Bereits zum 1. April 2016 wurde das Förderprodukt durch die KfW umfassend überarbeitet. So ist über die Bestandssanierung hinaus nun auch der Neubau förderfähig. Zudem werden neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch Leistungen zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen wie dem Schallschutz oder der Trinkwasserqualität bezuschusst. Auch das Erstellen eines Nachhaltigkeitszertifikats wurde dabei in die Liste der förderfähigen Leistungen aufgenommen, mit der Einschränkung auf offiziell vom BMUB geprüfte und anerkannte Zertifizierungssysteme und -träger.
Um den Zuschuss erhalten zu können, müssen Bauherren diesen vor Durchführung der Zertifizierung beantragt haben. Die maximale Fördersumme in Höhe von 4.000 € kann sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen. Hierzu zählen beispielsweise die DGNB-Zertifizierungsgebühren, die je nach Größe des Gebäudes und einer möglichen Mitgliedschaft bei der DGNB variieren und zwischen 500 und 1.250 € liegen.
Hinzu kommen die Honorarkosten für die Fachbegleitung durch einen von der DGNB ausgebildeten und zugelassenen Auditor, der die Unterlagen für die Zertifizierung einreicht. Auch andere Leistungen, die unmittelbaren Bezug zu den Anforderungen der DGNB-Zertifizierung haben, wie etwa eine Innenraumluft- oder Luftdichtheitsmessung, eine Ökobilanz- oder eine Lebenszykluskostenberechnung, sind über die KfW förderfähig. Gekoppelt ist der Zuschuss an eine Nutzung der KfW-Förderprodukte „Energieeffizient Sanieren“ (151/152, 430) oder „Energieeffizient Bauen“ (153).