Spezifische Nutzungsprofile

DGNB flexibilisiert Zertifizierung

Um den spezifischen Eigenschaften einer bestimmten Gebäude­nutzung gerecht zu werden, gibt es bei der Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sogenannte Nutzungsprofile. Dies sind jeweils eigene Varianten des Kriterienkatalogs, die auf die individuellen Anforderungen eines Gebäudetyps abgestimmt sind. Mit „DGNB Flex“ gibt es ein neues Verfahren, das die Anwendbarkeit des Zertifizierungssystems für nahezu alle Nutzungsformen möglich macht. Damit haben auch Bauherren von Kirchen, Rechenzentren und vielen weiteren Gebäudearten die Möglichkeit, ihre Projekte unter Nachhaltigkeitsaspekten zu optimieren, dies unabhängig prüfen und die erreichte Gebäudequalität über ein Zertifikat vergleichbar dokumentieren zu lassen. Anwendbar ist die Systematik auch bei der Zertifizierung von Quartieren, Innenräumen und Gebäuden im Betrieb.

Die Basis des Verfahrens bilden die bestehenden Nutzungsprofile des DGNB-Systems mit den darin formulierten Grundsätzen, Kriterien und Bewertungsmaßstäben. Darauf aufbauend hat der Auditor, der die Zertifizierung auf Projektseite begleitet, die Möglichkeit, einen individuellen Anforderungskatalog für die spezifische Nutzung vorzuschlagen. In diesem müssen die Zertifizierungsinhalte, die Bedeutungsfaktoren der einzelnen Kriterien sowie die generelle Bewertungssystematik definiert sein. Soll ein Kriterium entfallen oder nutzungsspezifisch ein neues ergänzt werden, ist eine ausführliche Begründung notwendig. Von Seiten der DGNB wird anschließend geprüft, ob bzw. mit welchen Änderungen der vorgelegte Entwurf des Auditors als Zertifizierungsgrundlage verwendet werden kann.

„Unser Anspruch ist es, dass jeder, der sein Gebäude oder Quartier unter den vielfältigen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit planen, bauen und betreiben möchte, die Inhalte der DGNB nutzen kann, um dies systematisch umzusetzen und sich in Form eines Zertifikats bestätigen zu lassen“, sagt Johannes Kreißig, Geschäftsführer der DGNB. Aus diesem Grund ist die Einführung von „DGNB Flex“ ein konsequenter Entwicklungsschritt. Vom Verfahren ausgeschlossen sind Projekte, die, z.B. aufgrund von ethischen Gründen, im Widerspruch zu den Vereinszielen der DGNB stehen.

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