Dämmung von Fluren mit Verbindungsleitungen
Die EnEV 2014 hat der Fußbodenheizung ein Problem beschert, denn seit ihrer Einführung unterliegen Räume, die größer als 6 m2 sind, der Einzelraum-Regelpflicht. Sie müssen daher mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung/Begrenzung der Wärmezufuhr ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt auch für Flure oder Abstellräume, in denen der Fußbodenheizungsverteiler installiert ist und durch die die Verbindungen zu den Wohnbereichen laufen. Die Durchleitungen temperieren bereits diesen Nebenraum erheblich.
Die Wärmeabgabe der Rohrbündel muss deshalb erstens durch eine Dämmung begrenzt werden und zweitens muss die freie Belegungsfläche im Flur noch ausreichen, um einen regelbaren Heizkreis aufnehmen zu können.
Eine übliche Rohrisolierung tut sich mit dieser Aufgabe schwer. Sie nimmt Platz weg, verlangt Aufbauhöhe der Bodenkonstruktion oder passt nicht in die Systemplatte.
Die einfache Lösung: die Zuleitungsrohre so eng verziehen und mit einer Wärmerückstrahlfolie dämmen, so dass für den regelbaren Heizkreis noch genügend Platz bleibt.
Die Wärmerückstrahlfolie von Kreilac gestattet diese preiswerte montagefreundliche Alternative. Bei der nur wenige Millimeter dicken Wärmerückstrahlfolie trifft die Wärme der Heizrohre durch eine Luftpolsterschicht auf den äußeren Aluminiumbelag der Folie. Luft selbst isoliert bereits sehr gut. Darüber hinaus ermöglicht der Leerraum, dass ein Teil der Wärmestrahlung von der Aluminiumschicht zurück in das Heizungswasser der Verbindungsleitungen reflektiert wird.