Das Bauvertragsrecht 2017
15. Dezember 2016/Köln
Das neue Bauvertragsrecht soll voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Es beinhaltet eine umfassende Überarbeitung und sieht neue Regelungen im Werkvertragsrecht vor. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere Bauverträge mit Verbrauchern, aber auch alle anderen Verträge, die immer dann greifen, wenn die VOB/B hierzu keine abweichende Spezialregelung enthält. Im Seminar weist der Referent schon jetzt auf die zu erwartenden Neuregelungen hin. So sind die Seminarteilnehmer frühzeitig vor Inkrafttreten auf die geänderten Anforderungen vorbereitet.
Themenschwerpunkte des Seminars sind alle Änderungen zum neuen Bauvertragsrecht, zur Baubeschreibungspflicht, zu den neuen Regelungen zum Bauablauf und Bauzeit, zum Verbraucherschutz und Werkvertragsrecht im Bau, zum Widerrufsrecht von Bauverträgen für Verbraucher, zur Haftung von Zulieferunternehmen sowie zum Kündigungsrecht.