Das neue Bau- und Planungsvergaberecht
1. September 2016/Wuppertal
Das Seminar richtet sich sowohl an „Neueinsteiger“ als auch an Fortgeschrittene. Bis zum 18. April 2016 fand die europaweite Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure nach der VOF statt, und die Bauleistungsvergabe nach der VOB/A. Dieses Vergaberecht wurde grundlegend neu gestaltet. Bauleistungsvergaben finden nunmehr auf Basis des neuen GWB-Vergaberechts und der neu gestalteten VOB/A statt. Planungsaufträge werden nach dem neuen GWB und der neu gestalteten Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Für nationale Bauleistungsvergaben gilt eine neue VOB/A, für Planungsvergaben der Mindestwettbewerb nach dem so genannten EU-Primärrecht. Flankierend gilt in Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, was auch noch zu berücksichtigen ist – viele Vergaberechtsregelungen, die es also zu beherrschen gilt.