Der Commissioning-Prozess

Planung von RLT-Anlagen: Commissioning oder nach HOAI/VDI 6028?

Das Commissioning (Planung, Inbetriebnahme und Betrieb haustechnischer Anlagen) soll den bedarfsgerechten und energieeffizienten Einsatz von haustechnischen Anlagen während der gesamten Betriebsdauer sicherstellen. Der Beitrag stellt sowohl den Prozess an sich als auch seine mögliche Chancen im deutschen Markt vor.

Der Commissioning-Prozess, kurz Cx-Prozess (Cx Process), in den USA ist systematisch und qualitätsorientiert [1].

Er gewährleistet, dass Neubauten und sanierte Altbauten Leistungen erbringen, die in den Vertragsunterlagen (Contract Documents), während der Planungsphase und im Anforderungsprofil des Eigentümers (Owner’s Project Requirements) vereinbart werden. Idealerweise werden die zu erfüllenden Kriterien in der Vorplanungsphase mit den Planungsgrundsätzen (Basis of Design) erarbeitet und dokumentiert. Sie werden dann während der Planungs-, Ausführungs-, Betriebs- und Nutzungsphase mit umfangreichen Plausibilitätsprüfungen, Testszenarien und Leistungsdokumentationen verifiziert. Der Cx-Prozess wird demnach als „umbrella“-Prozess beschrieben [2], der während des Planungsprozesses alle Belange zentral in einer Stelle bündelt und eine gemeinsame Plattform für alle Planungsbeteiligten bietet.

Die Entwicklung der Richtlinien über den Cx-Prozess begann formal 1982 [3], als die ASHRAE ein Komitee gegründet hatte, um die besten Methoden zu dokumentieren, die gewährleisten, dass die errichteten Anlagen entsprechend dem Anforderungsprofil des Eigentümers funktionieren. ASHRAE veröffentlichte die erste Cx-Richtlinie 1989 und eine überarbeitete und erweiterte Version 1996. Der Cx-Prozess, der in diesen Richtlinien detailliert beschrieben wird, basiert auf Erfahrungen aus Projekten, bei denen verlangt wird, dass die Systeme und Bauteile vom ersten Tag an funktionieren, sobald das Projekt dem Eigentümer übergeben wird. Darüber hinaus gründet sich dieser Prozess auf den Projekterfahrungen, bei denen die Anforderungen der Eigentümer, der Nutzer, des Bedienpersonals und der Anlagenwartungs- und Serviceunternehmen auf einem hohen Level erfüllt und somit die Kosten reduziert werden.

Der Prozess beinhaltet die üblichen Bestandteile der Planungsüberprüfung und ergänzt diese durch folgende Maßnahmen [1]:

Inbetriebnahme der Anlagenkomponenten,

Systemeinregulierungen,

Vorgehensweisen von Funktionsprüfungen,

Dokumentationen der Anlagenbestandteile

sowie Nutzerschulungen.

Der Prozess wird idealerweise über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen fortgeführt.

 

Ablauf des Commissioning-Prozesses (Bild 2)

Am Anfang des Cx-Prozesses, in der Vorplanungsphase, wird der Cx-Fachmann (Cx Authority/Cx Agent) bestimmt, welcher im weiteren Planungsablauf für die Umsetzung der Wünsche und Sichtweisen der Eigentümer und Planer zuständig ist. Aus diesen erstellt er die Planungsgrundsätze.

Diese daraus resultierenden zusätzlichen Anforderungen werden in das Leistungsspektrum der beauftragten Planer übernommen. Im weiteren Projektverlauf ist der Cx-Fachmann für die Inspektion der gebäudetechnischen Anlagen und Bauteile verantwortlich. Zum Ende des Projektes werden durch ihn und den Auftragnehmer umfangreiche Leistungsprüfungen durchgeführt. Den Abschluss des Prozesses bildet die Schulung des Betreiber- und Wartungspersonals, um einen optimalen Gebäudebetrieb und die Wartungen an den installierten Anlagen zu gewährleisten.

Ziele des Commissioning

Der Cx-Prozess strebt nach [3] folgende grundlegende Ziele an:

eindeutig formuliertes Anforderungsprofil des Eigentümers,

umfangreiche Dokumentation und Anwendung von Hilfsmitteln, die die Qualität bei der Erbringung des Projektes erhöhen,

Bestätigung und Dokumentation, dass die Systeme und Bauteile entsprechend dem Anforderungsprofil des Eigentümers funktionieren,

Bestätigung, dass dem Eigentümer eine zufriedenstellende und fehlerfreie Dokumentation ausgehändigt wird,

Bestätigung, dass das Betriebs- und Wartungspersonal sowie die Nutzer der errichteten Anlagen entsprechend geschult werden,

Sicherstellung eines gleich bleibenden und effektiven Prozesses während der Projekterbringung,

Errichtung eines Gebäudes und einer Anlage, die dem Anforderungsprofil des Eigentümers zum Zeitpunkt der Fertigstellung entsprechen,

Anwendung von qualitätsbasierenden, stichprobenartigen Kontrolltechniken, um Probleme während der Erbringung des Projektes aufzudecken, und

Sicherstellung einer angemessenen Koordination zwischen den Systemen und deren Bauteilen und unter allen Bauunternehmern, Subunternehmern, Lieferanten und Handwerkern.

 

Vorteile des Commissioning

Die Energieeinsparung in Verbindung mit funktionierenden Gebäuden wird am häufigsten als Vorteil genannt [1], da die vorausgesagten Energieeinsparungen aus dem Planungsgedanken richtig umgesetzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass neu errichtete Gebäude ihren Lebenszyklus bei optimaler Produktivität beginnen und diesen Leistungslevel weitestgehend beibehalten.

Es können sich auch weitere Vorteile ergeben, wie z. B.:

angepasster und effizienter Anlagenbetrieb,

verbesserte Koordination zwischen Planung, Ausführung und Nutzung,

verbesserte Innenraumqualität,

verbesserter Nutzerkomfort und dadurch eine erhöhte Produktivität,

verminderte Verbindlichkeiten in Bezug auf Innenraumqualität oder andere Probleme, die durch die Lüftungs- oder Klimaanlage verursacht werden können, und

reduzierte Betriebs- und Wartungskosten.

Treten diese mehr oder minder ein, kann davon ausgegangen werden, dass der Cx-Prozess den „Wert“ des Gebäudes erhöhen wird bzw. kann.

 

Kosten des Commissioning

Es ist z. Zt. keine Standardmethode bekannt, mit der die Kosten und die Einsparungen, die durch den Cx-Prozess hervorgerufen werden, ermittelt werden können [1].

Im Allgemeinen sind in Projektkosten für diesen Prozess nicht als separate Position gelistet. Bei Projekten, bei denen dies erfolgte, haben sich verschiedene Methoden etabliert, um die Kosten transparent zu machen. Tabelle 1 weist einen Überblick über den zu erwartenden, möglichen Kostenrahmen aus. Es zeigte sich, dass es nahezu gleichgültig war, welche Kostenschätzungsmethode gewählt wird. Die ausgewiesenen Kosten für das Commissioning zeigen nur geringen Anteil an den Gesamtbaukosten.

Einsparmöglichkeiten durch das Commissioning

Gebäudeeigentümer sollten im Allgemeinen an einem optimalen, kostengünstigeren Betrieb interessiert sein, welcher durch das Commissioning ermöglicht werden kann [1]. Dies betrifft u.a. die mögliche Kostenersparnis während der Nutzung (Betriebskosten (Energiekos­ten, Wartungskosten, Instandhaltungskosten)), wobei die möglichen Einsparungen ebenso von Projekt zu Projekt variieren können, genauso wie die Aufwendungen für den Cx-Prozess.

Als problematisch ist die Zuordnung der Mehrkosten in einem limitierten Planungs- und Ausführungsbudget anzusehen, da vor allem in einer frühen Planungsphase eine fiskalische Bewertung von qualitativen Vorteilen äußerst schwierig ist.

Der Planungsprozess in Deutschland

Leistungsphasen nach VDI 6028 und HOAI

Der Planungsprozess in Deutschland basiert vordergründig auf den Arbeitsschritten (Phasen: z. B. HOAI: Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und Dokumentation) entsprechend VDI 6028 [4] und HOAI [5]. Dabei werden die einzelnen Phasen differenziert in Grund- und Sonderleistungen wiedergegeben und die Leistungen der jeweiligen TGA-Gewerke quantifiziert. In [6], [7] werden die Leistungen des RLT-Planers detailliert aufgeschlüsselt. Beispielhaft zeigen die Tabellen 2 und 3 nach [8] den erforderlichen Umfang, wobei u.a. auf den Klärungsbedarf zwischen Auftraggeber, Architekt oder Behörden eingegangen wird und die allgemeinen Planungstätigkeiten sowie die internen oder externen Koordinierungsaufgaben gesondert herausgearbeitet werden. Eine Auflistung über die relevanten anzuwendenden Normen und deren Bezeichnung in den einzelnen VDI 6028 [4] und HOAI [5] Phasen runden die erarbeiteten Übersichten ab.

Bild 1 beschreibt die Beziehung der benannten Normen untereinander, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nur auf die relevanten Normen des Planungsprozesses für kälte- und raumlufttechnische Anlagen eingegangen wird.

Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD über die Gesamtenergieeffizienz [9] von Gebäuden ist als Ausgangspunkt zu betrachten, da ein Großteil der in dieser Übersicht gelisteten Normen im Zuge dieser publiziert wurden.

Daraufhin ist das EnEG [10] zu benennen, da dieses Gesetz dazu dient, die EPBD [9] umzusetzen. Da es sich bei dem noch im Entwurfsstatus befindlichen EEWärmeG [11] auch um ein Gesetz handelt, muss es in der Übersicht den gleichen Stellenwert wie das EnEG [10] einnehmen.

Die EnEV setzt in den Versionen 2007 [12] und 2009 [13] als Verordnung die Schwerpunkte der EPBD [9] und des EnEG [10] in deutsches Recht um. Für den EnEV-Nachweis wird in Deutschland bisher nach den Bereichen Wohnungsbau und Nichtwohnungsbau unterschieden, wobei das Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz durch die DIN V 18 599 [14] geregelt ist. Das Berechnungsverfahren soll zukünftig nach der EnEV 2009 [13] auch für Wohngebäude verbindlich werden.

Die DIN V 18 599 [14] deckt inhaltlich das gleiche Feld wie die europäischen Normen DIN EN 15 603 [15], DIN EN 15 241 [16], DIN EN 15 242 [17] und DIN EN 15 243 [18] ab und wird daher dauerhaft den Status einer Vornorm behalten. Dennoch hat sich die DIN V 18 599 [14] als Berechnungsverfahren durchgesetzt und erhält mit der EnEV gesetzliche Verbindlichkeit. Daher sind die DIN EN 15 603 [15] und die DIN EN 15 241 [16] bis DIN EN 15 243 [18] nicht von grundlegender Bedeutung für den Planungsalltag, sie sind in dieser Übersicht aber angeführt, da alle mit der EPBD [9] in Verbindung stehenden Normen erfasst werden sollen. Schließlich besteht noch eine Wechselwirkung zwischen der DIN V 18 599 [14] und der DIN EN 13 779 [19], da die DIN EN 13 779 [19]

die anlagenbezogenen Aspekte behandelt und somit die Grundlagen für

die energetische Bewertung von kälte- und raumlufttechnischen An­la­gen liefert, die in der DIN V 18 599 [14] Teil 3 und Teil 7 erläutert werden.

Es besteht eine Wechselwirkung zwischen der DIN EN 15 239 [20] und DIN EN 15 240 [21] sowohl mit der EPBD [9] und der EnEV 2007 [12] und 2009 [13], da in diesen drei Richtlinien/Verordnungen die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität der Anlagen durch Wartung und die Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen gefordert wird, die durch die DIN EN 15 239 [20] und DIN EN 15 240 [21] zumindest teilweise abgedeckt werden können. Diese beiden Normen gehen nur auf die Inspektion als eine wirkungsvolle Maßnahme zur Kontrolle und Verbesserung der energetischen Effizienz ein, betrachten aber den Aspekt der Wartung nicht.

Die VDI 3807 [22] kann herangezogen werden, um vorab bei der Errichtung eines Gebäudes Aussagen über die Bedarfs- und Verbrauchs­kenn­werte zu treffen. Somit ergibt sich einerseits eine Wechselwir­kung zu der DIN V 18 599-3 [14], da im normativen Anhang A Energie­kennwerte für die thermische Luftaufbereitung und im norma­tiven Anhang B Nutzungszeiten von Komponenten zur Verfügung gestellt werden, die zur Bewertung des anlagentechnischen Energieaufwandes herangezogen werden können.

Ein weiterer Bezug der VDI 3807 [22] ist zur DIN EN 15 265 [23] gegeben, da mit dieser Norm ein Verfahren zur Berechnung des Heiz- und Kühlenergieverbrauches ermöglicht wird.

Die Parameter für das Innenraumklima werden durch die Arbeitsstättenverordnung 2004 [24], die ASR 5 [25] und 6 [26], die DIN EN ISO 7730 [27] und die DIN EN 15 251 [28] festgelegt, wobei die beiden zuletzt genannten Normen Beziehungen zur DIN EN 13 779 [19] aufweisen. Die DIN EN 13 779 [19] definiert die Anlagenparameter und die DIN EN 15 251 [28] und DIN EN ISO 7730 [27] die dazugehörigen Raumparameter. Die drei betrachteten Normen müssen also immer im Zusammenhang betrachtet werden, um gebäudetechnische Anlagen zu errichten, die den Behaglichkeitskriterien entsprechen und somit dem Anforderungsprofil des Eigentümers sowie dem des Nutzers genügen.

Die VDI 2050 [29] und VDI 3803 [30] liefern Aussagen in Bezug auf die baulichen Anforderungen von Technikzentralen und raumlufttechnischen Anlagen. Daher besteht eine Verknüpfung zur DIN EN 13 779 [19]. Außerdem besteht eine Beziehung zur Ermittlung der Heiz- und Kühllasten, die jeweils durch die DIN EN 12 831 [31] und die VDI 2078 [32] bzw. DIN EN 15 255 [33] geregelt sind, da der allgemeine Planungsprozess sich folgendermaßen darstellen lässt:

Nachdem die baulichen Anforderungen geregelt sind, kann nach Ermittlung der erforderlichen Heiz- und Kühllasten die Systemauswahl mit Hilfe der VDI 2071 [34], VDI 3804 [35] und VDI 6035 [36] erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die betrachteten Systeme immer in Hinblick auf die Kosten und die Wirtschaftlichkeit zu bewerten sind. Dies erfolgt mit der DIN 276-1 [37], der VDI 2067 [38] und der DIN EN 15 459 [39].

Die nächsten in Bild 1 vier dargestellten Blöcke mit den benannten Normen, also die Dokumentation im Planungsprozess, Abnahmeregelungen, Betrieb/Nutzung und Instandsetzung/Wartung/Inspektion von kälte- und raumlufttechnischen Anlagen sind im Planungsprozess entsprechend zu berücksichtigen. Dazu zählen die bereits angesprochenen Normen DIN EN 15 239 [20], DIN EN 15 240 [21], DIN EN 15 265 [23] sowie die VDI 6022 [40], die aber noch Anforderungen an Planung, Herstellung und Errichtung von raumlufttechnischen Anlagen gibt und somit eine Wechselbeziehung mit den Anlagenparametern eingeht, die in der DIN EN 13 779 [19] geregelt werden.

 

Gegenüberstellung VDI 6028/HOAI und Cx-Prozess

In Bild 3 werden die VDI 6028 [4] und HOAI [5] Phasen dem Cx-Prozess nach ASHRAE gegenübergestellt, der in Bild 2 „Ablauf des Commissioning-Prozesses nach ASHRAE“ dargestellt wird.

Es ist zu erkennen, dass bei dem Cx-Prozess die einzelnen Phasen im Gegensatz zum Planungsprozess nach VDI 6028 [4] und HOAI [5] nicht so detailliert aufgegliedert werden. Die Vorplanungsphase nach dem Cx-Prozess entspricht der strategischen Vorplanung, Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Deutschland. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass es in Deutschland keine wirkliche Betriebs- und Nutzungsphase nach VDI 6028 [4] und HOAI [5] gibt, der Planungsprozess endet mit der Phase 9 „Objektbetreuung und Dokumentation“.

 

Fazit

Als Resümee kann festgestellt werden, dass der amerikanische Cx-Prozess eine anzustrebende Lösung zur Qualitätssicherung des Planungsprozesses von kälte- und raumlufttechnischen Anlagen darstellt.

Zwar entstehen durch die Anwendung des Cx zusätzliche Kosten bei der Errichtung von Gebäuden, die bei einem limitierten Planungs- und Ausführungsbudget nicht gerechtfertigt scheinen, aber letztendlich überwiegen die Vorteile, die durch das Cx zu verzeichnen sind. Die installierten Anlagen sind durch einen angepassten, effizienten Betrieb gekennzeichnet und haben somit weniger Ausfallszeiten und einen geringeren Wartungsaufwand.

Die Einhaltung des Komforts, der Behaglichkeit, der Produktivität und der Arbeitszufriedenheit der Gebäudenutzer sind als weiteres Resultat des Cx zu konstatieren. Außerdem kann mit dem Cx eine Zertifizierung des Gebäudes erfolgen, da die geforderten Inhalte durch das Cx abgedeckt werden können. Zusammengefasst ergibt sich für den Gebäudeeigentümer durch die Anwendung des Cx eine Kapitaleinsparung bei gleichzeitiger Wertsteigerung seines Gebäudes.

Es ist sinnvoll, das Cx nach Deutschland zu adaptieren und es als Chance aufzugreifen, um mögliche Probleme und Fehler während des Planungsprozesses aufzudecken. In Deutschland existieren bereits Analogien zum Cx, nur decken diese jeweils nur Teilbereiche des Cx-Prozesses in den USA ab.

Der Gebäudemanager befasst sich vorrangig mit dem Betrieb eines Gebäudes, gleichzusetzen mit dem amerikanischen Cx während der Betriebs- und Nutzungsphase. Der Projektsteuerer verfolgt als Hauptziel die Kontrolle der Kosten und Termine, während der Energieberater sich größtenteils mit der energetischen Bewertung des Gebäudes befasst. Um der ganzheitlichen Rolle eines Cx-Fachmannes gerecht zu werden, müssten der Gebäudemanager, der Projektsteuerer und der Energieberater eine Synthese eingehen, um eine vollkommene Person analog des amerikanischen Cx-Fachmannes in Deutschland zu etablieren.

Sollte dieser Schritt vollzogen werden, müsste die juristische Stellung dieser neu gegründeten Instanz eindeutig definiert werden. Die Einbeziehung dieser Instanz müsste Vertragsbestandteil sein, um Entscheidungen in Bezug auf die Qualität des Planungsprozesses durchsetzen zu können.

Dabei muss diese juristische Person analog eines Cx-Fachmannes unbedingt fachlich geeignet sein. Sie muss eine gewerkeübergreifende Denkweise für den integralen Planungsprozess einschließlich des zukünftigen Betriebs- und Wartungsablaufes eines Gebäudes besitzen und durch ein hohes Maß an Organisations- und Kommunikationsfähigkeit alle Planungsaktivitäten bündeln und dahingehend lenken, dass die Leistungen erbracht werden, die in den Vertragsunterlagen und in dem Anforderungsprofil des Eigentümers vereinbart werden. Keinesfalls darf der Planungsprozess sich dahingehend entwickeln, dass nur aufgrund der vertraglichen Vereinbarung die zusätzlichen Werkzeuge (u.a. Checklisten, Testszenarien), die durch das Cx Einzug halten, formal abgearbeitet werden.

So wird der Planungsprozess unnötig bürokratisiert und der zusätzliche Qualitätsgewinn und die Kostenersparnis der Gebäudeeigentümer wären nicht zu verzeichnen. Daher besteht die Forderung, dass der Cx-Prozess auch unter Praxisbedingungen handhabbar sein muss.

Beim Cx-Prozess handelt es sich um einen theoretischen idealisierten Prozess, folglich ergeben sich bei dessen Transfer in die Praxis einige Probleme. Zum einen muss der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand verdeutlicht werden, dass eine geringe Vergütung von Planungsleistungen nicht die für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes entscheidende Größe ist.

Zum anderen wird ein Bauträger kein Interesse am Cx haben, da jeder unnötige Kostenaufwand in der Planungsphase vermieden werden soll, es sei denn, die Sensibilisierung der Käufer und Mieter in Bezug auf Energieeffizienz setzt sich fort. Dann kann sich eine variantenbasierte, zum Teil auf Grundlage von Erneuerbaren Energien gestaltete, innovative und integrale Planung durchsetzen, in der das Cx einen festen Stellenwert erhält.

 

Literatur

[1] Portland Energy Conservation, Inc. (PECI) (2001): EnergyDesign ResourcesBuilding Commissioning Guidelines,Portland

[2] Ellis, Rebecca Thatcher (2002): Balancing and Commissioning. In: TAB Journal (Winter 2003), S. 13-15

[3] ASHRAE (2005): ASHRAE Guideline 0-2005. The Commissioning Process. Atlanta.

[4] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2002): VDI 6028 –  Bewertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung, Düsseldorf

[5] Bundesregierung (2002): Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Berlin

[6] Trogisch, Achim (2001): RLT-Anlagen. Leitfaden für die Planungspraxis, Heidelberg (1. Auflage)

[7] Hahn, Holger (2006): Leistungsphasen HOAI – Kopiervorlagen aus dem Modul HKS-Projekt an der Fachhochschule Erfurt, Erfurt

[8] Dose, Stefan/Käppler, Alexander (2008): Commissioning – Qualitätssicherung von RLT-Anlagen, Masterarbeit (unv.), FH Erfurt. Erfurt

[9] Europäische Parlament und Rat der Europäischen Union (2002): Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Brüssel

[10] Bundesregierung (2005): Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Berlin

[11] Bundesregierung (2008): Entwurf eines Gesetztes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich – Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Berlin

[12] Bundesregierung (2007): Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – Energieeinsparverordnung (EnEV), Berlin

[13] Bundesregierung (2008): Entwurf – Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – Energieeinsparverordnung (EnEV), Berlin

[14] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwasser und Beleuchtung, Berlin

[15] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2008): DIN EN 15603 – Energieeffizienz von Gebäuden – Gesamtenergiebedarf und Festlegung der Energiekennwerte, Berlin

[16] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15241 – Lüftung von Gebäuden – Berechnungsverfahren für den Energieverlust aufgrund der Lüftung und Infiltration in Nichtwohngebäuden, Berlin

[17] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15242 – Lüftung von Gebäuden – Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Luftvolumenströme in Gebäuden einschließlich Infiltration, Berlin

[18] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15243 – Lüftung von Gebäuden – Berechnungsverfahren der Raumtemperaturen, der Last und Energie von Gebäuden mit Klimaanlagen, Berlin

[19] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 13779 – Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme, Berlin

[20] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15239 – Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Leitlinien für die Inspektion von Lüftungsanlagen, Berlin

[21] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15240 – Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Leitlinien für die Inspektion von Klimaanlagen, Berlin

[22] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2008): VDI 3807 – Energie- und Wasserverbrauchskennwerte für Gebäude – Blatt 4: Teilkennwerte elektrischer Energie, Düsseldorf

[23] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15265 – Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung des Heiz- und Kühlenergieverbrauchs – Allgemeine Kriterien und Validierungsverfahren, Berlin

[24] Bundesregierung (2004): Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbstättV), Berlin

[25] Bundesregierung (1979): Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 5 – Lüftung, Berlin

[26] Bundesregierung (2001): Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 6 – Raumtemperaturen, Berlin

[27] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2006): DIN EN ISO 7730 – Ergonomie der thermischen Umgebung – Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit, Berlin

[28] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15251 – Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik, Berlin

[29] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (1995 – 2007): VDI 2050 – Anforderungen an Technikzentralen, Düsseldorf

[30] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2008): VDI 3803 – Raumlufttechnik –Blatt 1: Bauliche und technische Anforderungen an zentrale RLT-Anlagen, Düsseldorf

[31] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2008): DIN EN 12831 – Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast, Berlin

[32] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (1996): VDI 2078 – Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume, Düsseldorf

[33] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2007): DIN EN 15255 – Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung der wahrnehmbaren Raumkühllast – Allgemeine Kriterien und Validierungsverfahren, Berlin

[34] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2003): VDI 2071 – Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen, Düsseldorf

[35] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2008): VDI 3804 – Raumlufttechnik für Bürogebäude, Düsseldorf

[36] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2008): VDI 6035 – Raumlufttechnik – Dezentrale Lüftungsgeräte, Düsseldorf

[37] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2006): DIN 276-1 – Kosten im Bauwesen – Teil 1: Hochbau, Berlin

[38] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2000): VDI 2067 – Wirtschaftlichkeitsberechnung gebäudetechnischer Anlagen, Düsseldorf

[39] Deutsches Institut für Normung (DIN) (2008): DIN EN 15459 – Energieeffizienz von Gebäuden – Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Energieanlagen in Gebäuden, Berlin

[40] Verein Deutscher Ingenieure (VDI) (2006): VDI 6022 – Blatt 1: Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, Düsseldorf

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