Anwendung der DIN V 18 599
Erste Erfahrungen zeigen: Ingenieurtechnisches Fachwissen ist erforderlichMit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 [1] und dem darin enthaltenen Bezug auf die DIN V 18 599 [2] erhält diese Norm für die Bewertung der energetischen Effizienz von Nichtwohngebäuden eine gesetzliche Verbindlichkeit. Dies trifft auch auf eine Reihe von DIN EN-Normen (z. B. [3], [4], [5] und s. a. [6]) zu, auf die direkt bzw. indirekt in der EnEV Bezug genommen wird. Hier sind insbesondere die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität der Anlagen (Wartung) und die Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen zu nennen. Eine Überarbeitung bzw. Verschärfung der Forderungen ist mit dem Entwurf der EnEV 2009 [7] geplant.
Die energetische Bewertung für Nichtwohngebäude sowohl für den Neubau als auch den Bestand regelt die DIN V 18 599 [2]. Im Ergebnis der Bewertung ist nicht nur das Ergebnis von Endenergie- und Primärenergiebedarf im Vergleich mit einem Referenzgebäude in einem Energieausweis bei Bestandsgebäuden von Interesse, sondern auch die Darstellung von möglichen Einsparpotentialen am Gebäude und bei der gesamten technischen Gebäudeausrüstung wichtig. Die TGA-Anlagen umfassen im Gegensatz zur bisherigen Betrachtungsweise der EnEV die Heizungs-, Klima- bzw. Lüftungs-, Kälte, Beleuchtungstechnik und den...