Der ODA-Wert – ein Pflichtwert nach DIN EN 13 779

Zur Planung einer zentralen Lüftungs- oder Klimaanlage auf Basis der DIN EN 13 779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ gehört zwingend die Ermittlung des so genannten ODA-Werts. Dieser ODA-Wert (ODA = Outdoor Air) berücksichtigt in drei Kategorien ODA 1 (gut) bis ODA 3 (schlecht) die Außenluftqualität am Standort des Gebäudes und hat einen direkten Einfluss auf die im RLT-Gerät einzusetzenden Luftfilter.

Dabei gilt: Je schlechter die Außen­luftqualität ist und je besser die Raum- bzw. Zuluftqualität IDA (IDA= Indoor Air) sein soll, umso aufwendiger muss die Außenluft gefiltert werden. Dazu gibt es in der Norm eine Tabelle, die diese Abhängigkeit darstellt. Mit der Qualität der Luftfilter steigen aber der Druckverlust und die Betriebskosten der RLT-Anlage. Gleichzeitig beeinflussen die Druckverluste den in der EnEV maximal vorgegebenen SFP-Wert der Lüftungsanlage von SFP < 2,0 kW/ (m3/s) (SFP-Wert = elektrische Leistungsaufnahme des Ventilators in Abhängigkeit vom Luftvolumenstrom). Somit ist der ODA-Wert eine wichtige Größe bei der Auslegung einer lufttechnischen Anlage. Das Problem bei der Angelegenheit ist jedoch: Wie kommt der Fachplaner an einen „belastbaren“ ODA-Wert 1, 2 oder 3? Zu dessen Berechnungen benötigt man für den Ge­bäudestandort Angaben zu folgenden Luftschadstoffen:

SO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 h

NO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 1 h

Ozon: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 8 h

Feinstaub PM10: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 h

Solche Daten stehen (frei zu­gäng­lich) nirgends zur Ver­fü­gung. An-­
schließend sind diese Schad­stoff­werte mit vorgegebenen Grenz-­
wer­ten der Weltgesundheits­or­ga­nisation (WHO) zu ver­gleichen. Und aus diesem Vergleich ergibt sich letztlich der ODA-Wert wie folgt:

ODA 1 gilt, wenn alle WHO-Grenzwerte unterschritten werden.

ODA 2 gilt, wenn alle Luftschadstoffe unterhalb eines Wertes „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegen.

ODA 3 gilt, wenn auch nur einer der Luftschadstoffe über dem Wert „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegt.

Bislang war es für Fachplaner sehr aufwendig bis fast unmöglich, zur Planung einer Lüftungs- oder Klimaanlage auf Basis der DIN EN 13 779 den für den Gebäudestandort benötigten ODA-Wert der Außenluftqualität zu ermitteln. Dazu gibt es eine einfache Lösung:

Stufe 1: Einloggen in die Website www.pollution-info.de,

Stufe 2: Ausfüllen des dort stehenden Projektformulars mit Angaben zum Gebäude, dessen Nutzung und zum Gebäudestandort.

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