Klassifizierung der Außenluft

Der ODA-Wert

Für die normkonforme, wirtschaftliche und mangelfreie Planung einer RLT-Anlage in (Nichtwohngebäuden) ist eine Klassifizierung der Außenluft unerlässlich. Aus diesem ODA-Wert ergeben sich in Abhängigkeit der vereinbarten Innenraumluftqualität der Mindestaufwand für die Außenluftfilterung und Einflüsse auf die gesamte Planung der RLT-Anlage.

Das Regelwerk für die Lüftungs- und Klimatechnik ist in den letzten Jahren wie für keinen anderer Bereich in der Technischen Gebäudeausrüs­tung überarbeitet, harmonisiert, erweitert, differenziert, spezifiziert und in andere Regelwerke, beispielsweise zur energetischen Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, integriert worden. Basis für die Planung und Aus­legung von Lüftungs- und Klima­anlagen in Nichtwohngebäu­den, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, ist DIN EN 13 779. Sie wird auch in der VOB Teil C ATV DIN 18 3793 unter den normativen Verweisungen gelistet und ist damit häufig automatisch Bestandteil bei der Vergabe von Bauleistungen und somit Grundlage einer mangelfreien Planung und Ausführung.

 

Außenluftkategorien

Eine wesentliche Neuerung bei der Planung und Auslegung einer zentralen RLT-Anlage von DIN EN 13 779 ist die Berücksichti­gung der Außenluftqualität, ins­besondere für die einzu­set­zen­de Filtertechnik. Abschnitt 5.2: „Für die Planung ist eine Beschreibung der Umwelt-/Um­gebungseinflüsse […] zu beschaffen. Die gewünschten Ergebnisse, die zum Zeitpunkt der Übergabe und während des Normbetriebs erforderlich sind, müssen [Anmerkung: bei Schlüsselentscheidungen gemeinsam vom Planer und Auftraggeber] angegeben und dokumentiert werden.“ Dazu gehört auch die Definition der Außenluftkategorie (Qualität der Außenluft). Die Klassifizierung der Außenluft (ODA: Out-Door Air; unbehandelte Luft, die von außen in die Anlage oder in eine Öffnung einströmt) erfolgt in drei Kategorien:

ODA 1 gilt, wenn alle WHO-Grenzwerte unterschritten werden,
ODA 2 gilt, wenn alle Luftshadstoffe unterhalb eines Wertes 1,5 x WHO-Grenzwert liegen,
ODA 3 gilt, wenn auch nur einer der Luftschadstoffe über dem Wert 1,5 x WHO-Grenzwert liegt.

Der ODA-Wert bestimmt im Zusammenspiel mit der zu vereinbarenden Qualität der Raumluft mit IDA 1 bis IDA 4 (IDA: InDoor Air) den Mindestaufwand für die Außenluftfilterung. Er hat damit nicht nur Einfluss auf die tatsächlich erreichbare Raumluftqualität, sondern auch auf die Druckverluste zur Luftreinigung sowie die Betriebs-, Wartungs- und Kapitalkosten. Der Druckverlust für die Außenluftfilterung fließt in den SFP-Wert (spezifische Ventilatorleistung) ein (bei höherem Aufwand auch mit einem Bauteilzuschlag) und hat damit unter Umständen Auswirkungen auf die gesamte Gestaltung der RLT-Anlage, beispielsweise durch die zu vereinbarende SFP-Kategorie oder SFP-Grenzwerte in der Energieeinsparverordnung. Die Klassifizierung der Außenluft nach ODA 1 bis ODA 3 ist damit für eine normkonforme, wirtschaftliche und mangelfreie Planung einer RLT-Anlage unerlässlich.

Keine willkürliche ODA-Klassifizierung

Die Anwendung der Außenluft-Klassifizierung mit ODA-Werten ist zwar grundsätzlich in DIN EN 13779 vorgesehen, jedoch schreibt sie wegen der vielen möglichen Definitionen und örtlich geltenden Regelwerke und Anforderungen kein Verfahren zur Klassifizierung verbindlich vor. Das ist allerdings kein Freibrief für eine vereinfachte oder gar willkürliche Festlegung des ODA-Werts. Wenn man DIN EN 13779 anwendet – und dies ist aufgrund der oben genannten Vernetzung dringend zu empfehlen – darf man hinter das in der Norm angegebene „Standardverfahren“ nicht (oder nur mit einer stichhaltigen und dokumentierten Begründung) zurückfallen:

„Übliche gasförmige Verunreinigungen, die bei der Bewertung der Außenluft für die Auslegung von Lüftungs- und Raumkühlsystemen berücksichtigt werden müssen, sind Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen (VOC).“

Universelle Anwendung der ODA-Werte

Der Anwendungsbereich von DIN EN 13779 umfasst die Planung und Ausführung von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden. Hier unterliegen gemäß Energieeinsparverordnung „Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW“ der energetischen Inspektion, die alle zehn Jahre vorzunehmen ist. Für Altanlagen (Anlagen die vor dem 1. Oktober 2007 in Betrieb genommen worden sind) gibt es Übergangsfristen.

Die Inspektion umfasst u. a. eine Prüfung der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind. Am Ende sind dem Betreiber Ratschläge in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen zu geben. Nachkommen kann die inspizierende Person dem nur, wenn die Differenzen zwischen dem Istzustand und dem Sollzustand nach aktuellem Regelwerk festgestellt werden. Alternativ ist es möglich festzustellen, welche Klassen und Kategorien (SFP, ODA, IDA…) die bestehenden Anlage erreicht. In beiden Fällen ist eine Berechnung des ODA-Werts Voraussetzung.

Für die energetische Inspektion von Klimaanlagen ist DIN EN 15240 anzuwenden. Hier findet sich zwar kein direkter Hinweis auf ODA-Werte, jedoch legen die Leitlinien die Anwendung nahe. Insbesondere bei Anlagen, die nach dem Inkrafttreten von DIN EN 13779 im Oktober 2007 durch den Auftraggeber/Betreiber abgenommen  worden sind, muss eine fehlende ODA-Wertberechnung bei der Inspektion auffallen, denn diese beginnt mit der Prüfung der Anlagendokumentation.

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