EU-Verordnung erhöht Anforderungen

Ökodesign-Richtlinie für Kaltwassererzeuger – Teil 2

Die Klimaschutzziele der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 sind klar definiert: 20 % reduzierter Primärenergie Verbrauch, 20 % weniger CO2-Emissionen und 20 % Anteil an erneuerbaren Energien sollen es schon sein. Zu ihrer Umsetzung werden Ökodesign-Richtlinien erlassen, die bereits für das Verschwinden zahlreicher ineffi­zienter Produkte vom Markt gesorgt haben. Jetzt steht die Einführung der Richtlinie für Kaltwassererzeuger auf dem Programm und damit ganz klar die Steigerung der Energieeffizienz im Mittelpunkt. Um auf die Veränderungen in den neuen Richtlinien gut vorbereitet zu sein, klären wir in einer zweiteiligen Serie über die Tücken der neuen Ökodesign-Richtlinie auf.

Um für den Stichtag am 1. Januar 2018 alles parat zu haben, was die Ökodesign-Richtlinie vorschreibt, ist eine gründliche Vorbereitung unumgänglich. Denn die neue Ökodesign-Richtlinie für Kaltwassererzeuger stellt Hersteller, Fachplaner und Anlagenbauer gleichermaßen vor große Herausforderungen. Im ersten Teil haben wir sie über die Auswirkungen, Bedingungen und Struktur der Richtlinie informiert. Lesen Sie im zweiten Teil, auf welche Kennwerte es ankommt, wie sie berechnet werden und welche Fallstricke es zu umgehen gilt. In übersichtlicher Frage- und Antwortform schafft die Redaktion für Sie...

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