Fettabscheider im Fokus

Wer laut Gesetz einen Fettabscheider braucht, hat dessen korrekten Betrieb mit einer Fülle von Pflichtaufgaben sicherzustellen. Sachkundelehrgänge qualifizieren den Betreiber für das ordnungsgemäße Handling seiner Anlage.

Fett und Öl verursachen Ablagerungen in den Rohrleitungen der Gebäudeinstallation. Vor allem aber beeinträchtigen sie die Funktionsweise von Kanalisation und Kläranlagen. Gewerbetreibende, de­ren Abwässer Fette und Öle tierischer oder pflanzlicher Herkunft enthalten, sind deshalb zum Einbau von Fettabscheidern verpflichtet. Betroffen sind neben allen Gastronomen und Gemeinschaftsverpflegern auch zahlreiche Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe der Lebens- und Genussmittelbranche – von Schlachthöfen und Metzgereien über Produzenten von Fertiggerichten bis zu Schokoladenfabrikanten.

 

Rechtlicher Hintergrund

Ein Fettabscheider sorgt dafür, dass Fette und Öle am Ort ihres Anfalls aus dem Abwasserstrom abgetrennt werden. So fordert es der Gesetzgeber. Den wasserrechtlichen Rahmen bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit § 57 (Einleiten von Abwasser in Gewässer – Direkteinleitung) und § 58 (Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen – Indirekteinleitung), weiterhin die Landeswassergesetze sowie im Regelfall der Indirekteinleitung die Indirekteinleiterverordnung und schließlich die kommunalen Abwassersatzungen. Zusätzliche baurechtliche Bestimmungen im Bauproduktengesetz des Bundes und in den Bauordnungen der Länder gewährleisten die wasserrechtliche Eignung der Abscheider. Mittels entsprechender Prüfverfahren müssen Hersteller für jeden ihrer Anlagentypen eine Bauartzulassung erwirken. Als Genehmigungsinstanz für den Betreiber einer Abscheideranlage fungiert die untere Wasserbehörde im zuständigen Landratsamt.

Normative Grundlage für Herstellung, Güteüberwachung, Einbau und Betrieb von Fettabscheidern ist die EN 1825 in Verbindung mit der deutschen Ergänzungsnorm DIN 4040-100. Beide Normen müssen grundsätzlich gemeinsam angewandt werden.

Das an diesen Normen orientierte Marktangebot geeigneter Systeme umfasst Anlagen zur Aufstellung im Gebäude und – wegen der Platzeinsparung vielfach bevorzugt – zum Erdeinbau im Außengelände, beispielsweise unter einem Verkehrsweg, Parkplatz oder Grünbereich.

Serviceorientierte Hersteller bieten neben Lieferung, Montage und Inbetriebnahme schon im Vorfeld des Kaufs Beratung und Planung an sowie insbesondere auch das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und Nachweise.

 

Pflichten im laufenden Betrieb

Für den Betreiber ist es mit dem Einbau eines normgerechten Fettabscheiders nicht getan. Nach Installation und Inbetriebnahme kommen Aufgaben auf ihn zu, die ihn auf den sachgemäßen Betrieb seiner Anlage verpflichten. Nachlässigkeiten können behördlich verfügte Anordnungen und im äußersten Fall die Schließung des Unternehmens zur Folge haben. Gemäß Teil 2 der EN 1825 gehören zu den Betreiberpflichten

die regelmäßige Wartung der Anlage;

die Entleerung, Reinigung und Neubefüllung der Anlage mit Frischwasser – sofern nicht anders festgelegt bei Erreichen der Speicherfähigkeit von Schlammfang oder Fettabscheider, jedoch mindestens einmal pro Monat;

die Entsorgung der Abscheiderinhalte über einen Entsorgungsfachbetrieb;

die Führung eines Betriebstagebuchs, in dem zwecks Vorlage bei Behörden und Prüfern die Ergebnisse von Eigenkontrollen, Wartungen, Entsorgungen und Inspektionen festgehalten werden;

die jährliche Wartung durch einen Sachkundigen;

die Veranlassung der Generalinspektion einschließlich Dichtheitsprüfung durch einen betreiberunabhängigen Fachkundigen in Abständen von längstens fünf Jahren.

 

Darüber hinaus muss der Betreiber zur Gewährleistung einer ord­nungsgemäßen Funktionsweise weitere Regeln beachten:

keine Einleitung von Regenwasser, fäkalienhaltigem Wasser, mineralischen Leichtflüssigkeiten und Emulsionen in den Abscheider;

keine Entsorgung von Speiseresten über die Anlage;

kein Einsatz enzymhaltiger Produkte zur so genannten Selbstreinigung;

Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel und spar­samer Umgang hiermit;

Vermeidung überhöhter Temperaturen;

Vermeidung dauerhafter Feststoffablagerungen im Abscheider sowie in seinen Zu- und Ablaufleitungen;

Schutz der Anlage gegen mechanische Beschädigung, Frosteinwirkung, Rückstau, Korrosion und Brandübertragung;

gegebenenfalls Wärmedämmung oder Begleitheizung für frostgefährdete Leitungsabschnitte.

 

Qualifizierung durch Sach­kundelehrgang

Die Hersteller von Fettabscheidern bieten entsprechende Sachkundelehrgänge an. Die Seminare befähigen und berechtigen den Betreiber eines Fettabscheiders oder einen von ihm beauftragten Mitarbeiter zur Durchführung sämtlicher Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten mit Ausnahme der Generalinspektion. Das Kursprogramm gliedert sich in einen Theorie- und einen Praxisteil. Im Theorieblock werden den Teilnehmern die chemisch-physikalischen Grundlagen der Abscheidetechnik sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Abscheiderbetriebs einschließlich haftungsrechtlicher Aspekte vermittelt. Der Praxisteil bietet Gelegenheit, an einer Abscheideranlage die erforderlichen Kontroll-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten unter Anleitung durchzuführen. Außerdem gehört die Erstwartung der eigenen Anlage zum Programm. Hierfür wird ein gesonderter Termin nach dem Lehrgang vereinbart.

Bei Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer ein Sachkundezertifikat sowie einen Nachweis zur Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dieser Nachweis benennt die nunmehr sachkundigen Personen und zeigt der Behörde die eigenverantwortliche Durchführung der Wartungsarbeiten an. Darüber hinaus attestiert ein separates Wartungsprotokoll die einweisende Erstwartung am eigenen Fettabscheider. Zudem ist der Betreiber eines Abscheiders nun unabhängig von externen Dienstleistern.


Tom Kionka,

Büro für umwelTKommunikation, 97353 Wiesentheid

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