Förderprogramme der KfW in BEG überführt
Bereits zum Jahreswechsel lief das Marktanreizprogramm (MAP) „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ aus und die „Bundesförderung für Effiziente Gebäude“ (BEG) startete mit der Förderung von einzelnen Gebäudesanierungsmaßnahmen in der Zuschussvariante – administriert vom BAFA. Zum 1. Juli 2021 gingen auch einige der wichtigsten Förderprogramme der KfW in der BEG auf, beispielsweise „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“.
Die KfW fördert nun mit bis zu 50 % die systemischen Maßnahmen für Neubau und Sanierung in den Zuschuss- und Kreditvarianten und die Kreditvariante der Einzelmaßnahmen (nur Sanierung). Antragsteller können ab sofort bei allen Vorhaben frei zwischen Kredit und Zuschuss wählen. Dabei entspricht die Höhe der Zuschüsse jeweils den Tilgungszuschüssen der Kreditvarianten. Eine letzte, rein administrative Änderung wird 2023 in Kraft treten, wenn das BAFA die Zuschussvarianten der systemischen Maßnahmen übernimmt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > Übersicht Förderprogramme im Nichtwohnbereich.