Antrags- und Zusagestopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einzelmaßnahmen in der Sanierung nicht betroffen

Es war ein Schock für Bauherren und andere Beteiligte der Branche, als am 24. Januar gemeldet wurde, dass aufgrund der vielen Anträge die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt wird (Antrags- und Zusagestopp). Als Grund hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angegeben, dass die enorme Zahl der Anträge insbesondere für die EH55-Neubauförderung die bereitgestellten Mittel deutlich übersteige.

Nach heftigen Protesten seitens der Betroffenen, der Branchen-Verbände und anderer haben sich inzwischen das BMWK, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Finanzen (BMF) auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Programmstopp am 24.01.22 eingegangen sind, geprüft und bei Förderfähigkeit genehmigt werden.
Nicht betroffen vom Förderstopp ist im Übrigen die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, z.B. beim Austausch der Heizungsanlage oder der Heizungsoptimierung. Diese Förderprogramme laufen aktuell weiter. Zukünftig ist eine an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition angelehnte Neuausrichtung der Gebäudeförderung geplant. Ein Termin für den Start neuer Förderprogramme wurde bislang allerdings noch nicht genannt.
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