Gefährdungsanalyse in Trinkwasserinstallationen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

12. April 2018/Wiesbaden und 26. April 2018/Karlsruhe

Jeder Betreiber ist verpflichtet, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation denkbaren Gefährdungen zu analysieren (Instandhaltung, Gefährdungsanalyse) und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen (bestimmungsgemäßer Betrieb). Im Sinne der Richtlinie wird die Gefährdungsanalyse umfassend sowohl im Hinblick auf den technischen als auch auf den hygienegerechten Funktionserhalt verstanden. Das Ergebnis ist ein Gutachten, das alle Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfasst, etwaige Gefährdungen hieraus ableitet und alle zur Gefahrenvermeidung erforderlichen Maßnahmen darstellt.

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