Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) TrinkwV
Im Oktober 2013 veröffentlichte der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW) mit Sitz in Berlin die „Leitlinie zur Gefährdungsanalyse“. Die Leitlinie wurde auf Grundlage des im Oktober veröffentlichten Entwurfs verabschiedet. Sie soll zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise zur sicheren Beurteilung von Risiken sowie die daraus resultierende Ableitung zielgerichteter Sanierungs- sowie Handlungsmaßnahmen dienen und einen hohen Qualitätsstandard sichern.
Nach der Behandlung von Einsprüchen, die bis zum 31. Dezember 2013 beim Geschäftsführer des DFLW e.V. möglich waren, hat der Fachausschuss Wasser des Verbandes unter Leitung von Willibald Schodorf, die Leitlinie zur Schulung und Qualifikation zur Sachkunde Gefährdungsanalyse gemäß § 16 (7) der Trinkwasserverordnung am 19. Februar 2014 mit geringfügigen Ergänzungen verabschiedet.
Die Leitlinie beschreibt Schulungsinhalte zur Qualifizierung der beteiligten fachkundigen Personen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse, die bei Überschreiten des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen vom Gesetzgeber gefordert ist. Die in der Schulung behandelten Themenfelder unterstützen Branchenfachleute bei ihrer praktischen Arbeit und dienen der Qualitätssicherung im betrieblichen Alltag. Dabei werden wichtige Elemente der DIN EN 15 975-2 sowie des Water-Safety-Plan Ansatzes der Word-Health-Organisation für die Sicherheit in der Trinkwasserversorgung aufgegriffen und vertieft.
Dass das Ausbildungsniveau hoch ist und den Teilnehmern einen nachweislichen Nutzen in der Praxis bietet, bestätigen viele Absolventen. Der DFLW e.V. hat unter www.dflw.info eine Übersicht aller zertifizierten Personen aufgeführt. So bietet der Verein Unternehmen, die auf eine fach- und rechtskonforme Gefährdungsanalyse aufgrund der Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes für Legionellen in Trinkwasserinstallationen angewiesen sind, die Möglichkeit, sich qualifizierte Unterstützung einzuholen.
Die Leitlinie kann unter www.dflw.info kostenfrei abgerufen werden.
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