Jetzt pfeift’s im Unternehmen
EU-Whistleblower-Richtlinie und ComplianceDie Corona-Krise verlangt derzeit die volle Aufmerksamkeit der TGA-Unternehmen. Sie müssen sich auf ständig wechselnde Regeln einstellen, die Digitalisierung vorantreiben und gleichzeitig den Übergang von Teilen der Belegschaft ins Homeoffice bewältigen. Dabei läuft bereits die Frist für die nächste große Herausforderung: Die EU-Whistle-blower-Richtlinie. Mit ihr kommen weitreichende Pflichten auf Unternehmen zu.
Die Direktive sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem installieren, über das Mitarbeiter und Dritte Missstände melden können. Für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist bis 2023. Studien (//whistleblowingreport.eqs.com:https://whistleblowingreport.eqs.com) belegen, dass Whistleblower einen anonymen Meldekanal bevorzugen, wenn dieser zur Verfügung steht. Dies ist nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es häufig einer ordentlichen Portion Mut bedarf, um Fehlverhalten zu melden und Informationen preiszugeben.
Was bedeutet Hinweisgeberschutz?
Hinweisgeber – oft auch Whistleblower genannt – hatten es in der Vergangenheit oft nicht leicht. Wer Missstände meldet, muss nicht nur um seinen Job bangen, sondern findet auch häufig keinen neuen. Das wollen die europäischen Gesetzgeber ändern. Um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) geeinigt. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, diese umzusetzen.
Das deutsche Justizministerium hat bereits einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. In dieser Fassung soll die Direktive noch einen Schritt weiter gehen als die EU-Richtlinie und deckt auch Verstöße gegen nationales Recht ab. Ein Beispiel: Verstößt ein Unternehmen gegen den Datenschutz, erfahren Hinweisgeber laut EU-Direktive umfassenden Schutz. Deckt ein Hinweisgeber jedoch Betrug im großen Stil auf – wie etwa im Fall Wirecard – würde er nach EU-Recht nicht vor Repressalien geschützt. Diese Lücke soll das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz schließen.
Interne Meldestellen vs. externe Meldestellen
Potentielle Whistleblower sollen laut Gesetz die Wahl haben, ob sie sich an ein internes Hinweisgebersystem im Unternehmen wenden oder an eine externe Aufsichtsbehörde. Diese soll beim Datenschutzbeauftragten des Bundes liegen. Verstöße gegen das Finanzrecht sollen laut Gesetzentwurf in die Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen.
Hinweisgeber, die keinen der beiden Meldekanäle wählen, sondern sich direkt an die Öffentlichkeit wenden, werden nur in Ausnahmefällen durch das neue Gesetz geschützt; wenn sie „hinreichenden Grund zu der Annahme hatten“, dass der von ihnen öffentlich gemachte Missstand „eine unmittelbare oder offenkundige „Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellen kann“.
Effektives Compliance-Management dank Hinweisgebersystem
Zu Unrecht werden hinweisgebende Personen häufig mit Denunzianten konnotiert, obwohl es diese Personen sind, die dem Arbeitgeber und anderen Mitgliedern der Organisation gegenüber loyal handeln, indem sie von ihnen einen drohenden Schaden abwenden wollen. Die Investition in ein Hinweisgebersystem – die Basis eines effektiven Compliance-Management-Systems – zahlt sich daher für Unternehmen der TGA-, Bau- und Immobilienbranche auf vielen Ebenen aus.
Das Unternehmen
Warum Unternehmen auf ein digitales Hinweisgebersystem setzen sollten
Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems kommen laut Gesetzentwurf grundsätzlich mehrere Kanäle oder auch eine Kombination in Frage: Telefon-Hotline, E-Mail, Briefkasten, Ombudsperson oder eine digitale Lösung. Die Unterschiede liegen vor allem in der Erreichbarkeit und den Möglichkeiten einer vertraulichen Kommunikation. Ein digitales System liefert zahlreiche Vorteile gegenüber allen anderen Kanälen.
Die digitale Lösung
Angebot des ITGA BW
Der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.V. (ITGA BW) bietet seinen Mitgliedern zwei Lösungswege zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an:
1. Das digitale Hinweisgebersystem „EQS Integrity Line“
Mitglieder können zu Vorzugskonditionen selbst eine Lizenz des digitalen Hinweisgebersystems „EQS Integrity Line“, dem EU-weit meist genutzten Hinweisgebersys-tem, erwerben. Das Programm läuft auf einem deutschen Server der EQS Group und bietet einen geschützten Hinweisgeberkanal mit anonymer Dialogfunktion. Das Mitgliedsunternehmen bearbeitet die eingegangenen Hinweise selbst durch die Compliance- oder Rechtsabteilung.
2. Beteiligung an einem gemeinsamen „ITGA BW“-System
Für ordentliche Mitgliedsunternehmen eignet sich noch eine andere Möglichkeit: Sie beteiligen sich an einem gemeinsamen „ITGA BW“-System. Die Hinweise gehen hier bei einer Ombudsperson, der Kanzlei Ulrich Weber & Partner ein, die eine kostenfreie Erstbewertung durchführt und Hinweise in Absprache mit dem Unternehmen bearbeitet. Zusätzlich steht den Mitgliedern eine Hotline zur Verfügung, welche der ITGA über die Kanzlei organisiert. Die Nutzung der Arbeitsrechts-Hotline ist für Mitglieder kostenfrei. Anrufanzahl und -dauer sind nicht begrenzt. Eine Bearbeitung von Schriftstücken, Unterlagen oder Verträgen ist über die Hotline nicht vorgesehen. Dafür können im Bedarfsfall im Rahmen von Mandatsübernahmen gesonderte Vereinbarungen zu Vorteilskonditionen getroffen werden.
Weitere Informationen
Hier erfahren Sie mehr zum digitalen Hinweisgebersystem EQS Integrity Line: www.eqs.com/integrityline
Kontakt EQS Group AG
Christian Hasewinkel: christian.hasewinkel@eqs.com
Kontakt ITGA BW
Robert Pomes: robert.pomes@itga-bw.de