Verbandslösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 13. April 2022 veröffentlichte die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz). Damit soll die europäische Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Unternehmen zum Betrieb einer Meldestelle verpflichtet werden – zunächst ab einer Größe von mehr als 250 Beschäftigen und sodann ab 1. Januar 2024 für alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten.

Wird ein interner Meldekanal nicht oder nicht ordnungsgemäß implementiert, drohen Sanktionen. Außerdem bleibt dem potenziellen Hinweisgeber nur die Möglichkeit, eine so genannte externe Meldestelle in Anspruch zu nehmen. Nur wenn ein ­interner Meldekanal implementiert wird, können die betroffenen Unternehmen sicherstellen, dass die Hinweise unternehmensintern koordiniert und bearbeitet werden.

Der BTGA ermöglicht seinen Mitgliedsunternehmen deshalb eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende, kostengünstige Verbandslösung zum Betrieb einer internen ­Meldestelle – sowohl für Betriebe, die vom so genannten Konzernprivileg profitieren und eine gemeinsame Meldestelle betreiben können als auch für Unternehmen, die einen eigenen Meldekanal einrichten müssen. Ohne dass es einer unternehmensbezogenen IT-Implementierung bedarf, werden ein datenschutz- und gesetzeskonformer Meldekanal bereitgestellt, eingehende Hinweise dokumentiert und verarbeitet und Fristen überwacht.

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