Klarheit für die Montage
Die Roth Werke haben eine Broschüre über die neuen Abstandsregeln für Heizöltanks veröffentlicht. Die Publikation erläutert Vorschriften, Gesetze und Aufstellrichtlinien bei der Montage. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) regeln die Anforderungen, die an eine Heizöllagerstätte und an ein Tanksystem gestellt werden. Zurzeit befindet sich die TRwS 791-1 im Entwurf und die AwSV im europäischen Notifizierungsverfahren. Eines der Hauptthemen ist die Neuregelung der Wand- und Deckenabstände von Heizöllagertanks, in Abhängigkeit von der Bauart und den eingebauten Sicherheitseinrichtungen. Beschrieben werden die Abstandsregeln in der Behälterzulassung des Deutschen Instituts fur Bautechnik (DIBt). Die Neuregelungen der Wandabstände werden in den Behälterzulassungen seit dem 15. Mai 2013 bereits vom DIBt umgesetzt.
Grundsätzlich gilt: „… Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems – muss im befüllten Zustand – an mindestens einer Behälterseite einen begehbaren Abstand von mindestens 40 cm haben. An den übrigen Seiten muss der Abstand mindestens 5 cm betragen.“ Das bedeutet, dass bei mehrreihigen Behältersystemen ein zweiter Gang auf der Längsseite bzw. zwischen den Behälterreihen notwendig wird. Abweichend zu dieser Regel kann bei der zweireihigen Aufstellung auf den zweiten Gang verzichtet werden, wenn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (integrierteRückhalteeinrichtung, Art der Leckageerkennung, zusätzliche Sicherheitssysteme gegen Überfüllen) getroffen werden.
Roth setzt dazu auf das Befüllsystem „Füllstar“. Optional kann dieses mit einem Grenzwertgeber Füll-Stop-Sicherheitssystem (GWG-FStop-FSS) ausgerüstet werden. Die Roth-Broschüre „Neue Abstandsregeln für Heizöltanks“ kann per E-Mail unter kostenlos bestellt werden.