Mehr Konsequenz bei der Umsetzung der Energiewende statt halbherziger Eckpunkte

Die Eckpunkte der Koalition für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende entlasten die Kohlewirtschaft und verpflichten stattdessen den Gebäudesektor, die Kommunen und die Industrie, um die deutschen Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Der BTGA bewertet das Ziel der Bundesregierung positiv, im Gebäudebereich stärker als bisher CO2-Emissionen zu verringern: Die Koalition will von der zusätzlichen CO2-Reduzierung in Höhe von 22 Mio. t insgesamt 5,5 Mio. t durch Effizienzverbesserungen erreichen. Davon sollen 2,5 Mio. t durch den Gebäudebereich erbracht werden. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Maßnahmen aus öffent­lichen Mitteln über den Energie- und Klimafonds (EKF) des Bundes zu finanzieren. Aus Sicht des BTGA mangelt es diesen Maßnahmen des Eckpunkte-Papieres jedoch an der nötigen Klarheit und Konsequenz.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, sagt dazu: „Es steht in den Sternen, auf welche Maßnahmen sich die zur Verfügung stehenden Mittel am Ende verteilen. Davon hängt der Erfolg der Energieeffizienzmaßnahmen ab, für die bis zum Jahr 2020 jährlich bis zu 1,16 Mrd. € vorgesehen sind. Der Herbst dieses Jahres bringt hier hoffentlich mehr Klarheit, auch zu der für November 2015 vorgesehenen Gebäudeenergieeffizienzstrategie der Bundesregierung. Angesichts relativ unbestimmter, kostenträchtiger Energiesparprogramme wäre es zu begrüßen, wenn wenigstens bereits beschlossene gesetzliche Regelungen der Energieeinsparverordnung konsequent umgesetzt würden, um mögliche Emissionsminderungen auszuschöpfen.“

Allein die konsequente Durchführung energetischer Inspektionen von Klimaanlagen eröffnet einer Studie zufolge Potentiale für eine Verringerung des CO2-Ausstoßes um fast 13 Mio. t. Bereits die Hälfte davon wäre nach der Untersuchung von schiller engineering und ILK Dresden durch die Umsetzung von Empfehlungen für geringinvestive Betriebsoptimierungen realisierbar. Obwohl energetische Inspektionen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben sind, wurden laut Studie weniger als 3 % der betreffenden Anlagen energetisch inspiziert.

Auch bei Stichprobenkontrollen von Energieausweisen, deren Ausstellung laut EnEV für Bestandsgebäude mit sinnvollen Modernisierungsempfehlungen verbunden sein soll, lässt der Vollzug auf Länderebene zu wünschen übrig. „Angesichts dieser Vernachlässigung durch die Ordnungspolitik ist es kein Wunder, dass viele Gebäudebesitzer die Regelungen zum Energieausweis nicht ernst nehmen“, kommentiert Günther Mertz. „Die Redu­zierung der CO2-Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 % kann nicht gelingen, wenn der Bund halbherzig Programme entwirft, die zwischen Ministerien nicht ausreichend abgestimmt sind, und die Länder gleichzei­tig ihrer Verantwortung für die Umsetzung der EnEV nicht nachkommen.“

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