Neue Hygienekonzepte
Die Verdunstungskühlanlagenverordnung 42. BImSchVAm 19. August 2017 ist die „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)“ in Kraft getreten. Verdunstungskühltürme unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Betreiber solcher Anlagen sind zur Meldung, Überprüfung und offenen Betriebsdokumentation inkl. einer Anlagen- und Verfahrens-Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Legionellen, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen können, werden erneut als Gefahr erkannt. Dies zeigt die neue Verordnung, deren Ziel es ist, durch verpflichtende Vorgaben die Bildung hoher Legionellenkonzentrationen in Verdunstungskühltürmen (VK-Anlagen) zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden.
Hierzu werden Referenz-, Prüf- und Maßnahmewerte vorgegeben, die durch regelmäßige Laboruntersuchungen zu überwachen sind. Bei Überschreitung sind Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen.
Die grundlegende Forderung der Verordnung, die Emission von...