Neues Vergaberecht in Kraft
Am 18. April 2016 trat die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren in Kraft.
Das Reformwerk besteht aus dem neu gefassten Teil Vier des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und aus neuen Rechtsverordnungen. Diese umfassen unterschiedliche Aspekte der öffentlichen Beschaffung – von der Vergabe „klassischer“ öffentlicher Aufträge über die Vergabe von Konzessionen bis zum Aufbau einer Vergabestatistik. Durch die Reform werden mehrere EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Die Neustrukturierung der Vorschriften soll die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und verbessern. Außerdem soll die Rechtssicherheit erhöht werden, indem wesentliche Entwicklungen der Rechtsprechung in das Regelwerk übernommen wurden. Das neue Gesetz legt nun beispielsweise die Voraussetzungen für die Ausnahmen vom Vergaberecht bei Inhouse-Vergaben und für erlaubte Änderungen von Aufträgen fest.
Zukünftig soll durch die Einführung der E-Vergabe das gesamte Vergabeverfahren digital abgewickelt werden.