Planung, Rohbau und Installation zusammen denken
Für schutzbedürftige Bereiche wie Wohnungen oder Büros gelten gesetzliche Grenzwerte bei Schallimmissionen. Das gilt auch für den Betrieb von Aufzügen. Effektive Schallschutzlösungen basieren auf einem Gesamtkonzept, das die Bereiche Planung, Rohbau, technisches Aufzugskonzept, Einbau und Qualitätscontrolling vernetzt.
Das Thema Schallschutz hat in den vergangenen Jahren insbesondere im Wohnbau an Bedeutung gewonnen, wo weitaus geringere Toleranzen bestehen als im Gewerbebau. Betroffen sind vor allem neue Bauprojekte, da bei bereits installierten älteren Aufzügen der Bestandsschutz gilt. Als Folge der Sensibilisierung zum Thema Schallschutz werden Aufzugsherstellern bei Neubauprojekten nicht selten definierte Maximal-Schallpegel diktiert und vertraglich fixiert. Diese versuchen sich ihrerseits durch das Einbinden von Sachverständigenorganisationen abzusichern. Da die tatsächliche Schallemission einer Aufzugsanlage von den Faktoren Rohbau und Aufzugsinstallation abhängt, ist ein integriertes Vorgehen der zentrale Erfolgsschlüssel. Zunächst müssen die Rahmenbedingung für den Schallschutz definiert werden:
Wie ist z. B. der Schacht seitens des Rohbaus auszuführen?
Wo wird der Aufzugsschacht im Gebäude positioniert? Grenzt der Schacht an schutzbedürftige Räume (z. B. Schlafräume)?
Soll dieser ein- oder zweischalig ausgeführt sein und aus welchem Baustoff?
Besteht die Gefahr von Schallbrücken?
Welche Aufstellbedingungen existieren für das Triebwerk des Aufzugs?
Ist die elektrische Steuerung schallisoliert gekapselt?
Ist der Antrieb körperschallgedämmt aufgestellt und
sind die Fahrschienen exakt ausgelotet?
Treten im weiteren Planungsprozess Folgefragen auf, die nicht direkt den Schallschutz betreffen (z. B. Brandschutz oder EnEV), vernetzen TÜV SÜD-Experten auch hier die relevanten Fachabteilungen für ein schlüssiges Gesamtkonzept. Zudem empfiehlt sich bereits im Bauprozess ein baubegleitendes Qualitätscontrolling. Denn in der Praxis basiert ein Großteil der Schallschutzmängel auf einer fehlerhaften Bauausführung oder nicht richtig installierten technischen Anlagen.
Werden schalltechnische Anforderungen nicht eingehalten, gilt es zunächst, die tatsächlichen Ursachen aufzudecken. Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass die Vorraussetzungen für den Aufzugshersteller nicht stimmen. Das heißt es liegt ein Mangel bei der Rohbaukonstruktion vor – wenn zum Beispiel die Schachtkonstruktion zu leicht ist. Andererseits können die Mängel auch vom Aufzug herrühren. Liegen Mängel seitens des Aufzugschachts vor, besteht die Möglichkeit, den Schacht mit biegeweichen Vorsatzschalen (Trockenbauwand) zu ertüchtigen. Liegen die Mängel beim Aufzug, muss auch hier die „schadhafte Stelle“ ermittelt werden. Zentrale Punkte sind: die Lagerung des Triebwerks (einfach oder doppelt elastisch), die Ausrichtung der Führungsschienen, das Einbringen von Sperrmassen zur Verringerung der Körperschalleinleitung oder eine Überarbeitung der Schacht- und Kabinentüren.
TÜV SÜD berät Bauträger und Planer aber auch ausführende Unternehmen und Aufzugshersteller oder prüft die Installation der Anlage anhand von Messungen. Dafür arbeiten jeweils die Experten aus den Abteilungen Schallschutz und Fördertechnik zusammen und übernehmen für begleitete Projekte eine Gewährleistung von fünf Jahren
Dipl.-Ing. Dieter Roas,
Leiter Geschäftsfeld Fördertechnik, TÜV SÜD Industrie Service, und
Dipl.-Ing. Stefan Gurgel,
Bautechnik München, Fachgruppe Schallschutz, TÜV SÜD Industrie Service