Positivliste des Umweltbundesamtes gibt Planungssicherheit
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft traten.
Wahl der Materialien
Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasserinstallation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der TrinkwV kann das Umweltbundesamt (UBA) zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen.
Verbindliche Anforderungen
Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasserinstallationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen.
Das bedeutet, dass nach derzeitigem Stand Ende 2013 eine verpflichtende Version der bisherigen „Empfehlung“ existieren wird, deren gelistete Werkstoffe ab Ende 2015 verpflichtend einzusetzen sein wird.
Übergangszeit
Auch wenn in der Übergangszeit nicht gelistete „alte“ Werkstoffe zum Einsatz kommen können, sollte jetzt schon darauf geachtet werden, dass nur geprüfte Werkstoffe und Materialien zum Einsatz kommen. Hierfür gibt es Positivlisten, die in der kommenden Zeit Veränderungen unterliegen, da noch nicht alle „Kandidatenwerkstoffe“ vom Umweltbundesamt geprüft sind. Die bisher erschienen Leitlinien werden in den kommenden Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickelt.
Am 1. Dezember 2012 wurde eine „Empfehlung“ mit der Positivliste für metallene Werkstoffe veröffentlicht.
Die hygienische Eignung der Werkstoffe wird mit einer Langzeitprüfung nach DIN EN 15664-1 nachgewiesen, unterschiedliche Trinkwassereigenschaften werden nach DIN EN 15664-2 mit drei verschiedenen Trinkwässern berücksichtigt. Weitere Details stehen in der Positivliste des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/verteilung.htm).
Um die Liste nicht unübersichtlich werden zu lassen und um die ohnehin aufwendigen Werkstoffprüfungen etwas zu vereinfachen, werden Werkstoffe mit ähnlichen trinkwasserhygienischen Verhalten zu Kategorien (Werkstoffgruppen) zusammengefasst.
Die Auswirkungen der Positivliste sollten nicht unterschätzt werden, da die Listung der Werkstoffe auch Basis für eine Produktzertifizierung durch einen Branchenzertifizierer ist (z. B. DVGW-Zertifikat).
Bedeutung der Neuregelung
Rolf Werner, Wieland Werke AG und Vorsitzender des Arbeitskreises Hausinstallation beim Deutschen Kupferinstitut (www.kupferinstitut.de) hob die Bedeutung der Neuregelungen anlässlich eines Pressegesprächs Ende September 2012 hervor: „Die hoheitliche Aufgabe der Trinkwasserhygiene liegt nicht mehr beim DVGW, sondern beim Umweltbundesamt.“