Rücktritt vom Werkvertrag

Der Auftraggeber kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung des Interesses des Unternehmers an der Vertragserfüllung für ihn unzumutbar ist. Dies gilt für den Fall, dass die Leistung fällig ist, aber auch, wenn dieser Zeitpunkt noch nicht erreicht worden ist.

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2008 – VII ZR 201/07 – kommt der Rücktritt in Frage, wenn der Unternehmer in einer ungewöhnlichen Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen hat. Die Verstöße hatten in dem konkreten Fall zu gravierenden Mängeln geführt. Der Auftraggeber hatte das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers endgültig verloren, nachdem die Mängel durch einen Sachverständigen festgestellt worden waren. Es kam nicht darauf an, ob der Unternehmer zur Beseitigung der Mängel fähig war. Maßgeblich war allein, dass der Auftraggeber zu Recht das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers verloren hatte.

Dr. Otto

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 09/2015

Aktuelles aus dem Baurecht: Frist zur Mangelbeseitigung

Rechtsanwalt Dr. Michael Kunzmann, LL.M.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 7. Mai 2015 (Az.: 15 U 17/14) nochmals festgestellt, dass, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer keine Frist zur Mangel­beseitigung gesetzt hat, er...

mehr
Ausgabe 10/2008

Geltendmachung eines Werkmangels durch den Auftraggeber

Wenn eine Werkleistung erbracht worden ist, der Auftraggeber damit aber nicht einverstanden ist, kann er die Mängel gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Er ist aber nicht verpflichtet, die...

mehr
Ausgabe 06/2011

Prüfungs- und Hinweispflicht des folgenden Unternehmers

Eine Werkleistung ist auch dann mangelhaft, wenn sie eine vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer,...

mehr
Ausgabe 11/2008

Pauschalpreisabrede

Als es um die Ausführung einer größeren Werkleistung ging, nahm der spätere Auftraggeber mit einem Unternehmer Kontakt auf, um über die Einzelheiten zu sprechen. Der Unternehmer gab ein Angebot...

mehr
Ausgabe 02/2009

Unzureichend dimensionierte Lüftungsleitung

Nach der Fertigstellung einer Schwimmhalle machte der Auftraggeber geltend, die Lüftungsleitung wäre nicht ausreichend dimensioniert worden. Er verlangte deshalb eine Nachbesserung. Demgegen­über...

mehr