Statement des VDMA AMG
Energiemanagement in der Gebäudeautomation
Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist zur Erreichung der ambitionierten CO2-Einsparziele bis 2050 eine der Hauptmaßnahmen zur Verringerung unserer Energie- und Umweltprobleme und im „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ explizit aufgeführt. Die gesetzliche Grundlage für die Energieeffizienz in Gebäuden ist die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die im Laufe des Jahres 2018 in Ihrer runderneuerten Fassung veröffentlicht wird. Danach erfolgt die Umsetzung in nationales Recht, in Deutschland wird dies vermutlich die Nachfolgeregelung der ENEV sein, das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
„Was man nicht messen kann, kann man nicht lenken" ist eine Aussage von Peter Drucker (1909 bis 2005) einem Pionier der modernen Managementlehre. „Dies kann man nur unterstreichen“, sagt Dr. Andreas Wetzel von Sauter Deutschland.
„Nachdem in den jeweils geltenden Verordnungen in der Vergangenheit Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik im Vordergrund standen, verlangt die anstehende Neuauflage der EPBD, dass Nichtwohngebäude ab einer bestimmten Größe mit Gebäudeautomation ausgestattet sind“, so Peter Hug, Geschäftsführer für den Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude im VDMA (VDMA AMG). So müssen diese Gebäude Funktionen aufweisen, die es erlauben, ein kontinuierliches Monitoring, eine systematische Speicherung, die Analyse und Eingriffe in die Anlagentechnik zur Justierung energieverbrauchsrelevanter Parameter durchzuführen.
Weiterhin müssen die Systeme die Energieeffizienz der Gebäude benchmarken, Fehlfunktionen an verantwortliche Personen melden und über Einsparpotentiale automatisiert informieren. Dazu wird eine vernetzte, interoperable Anlagentechnik gefordert. „Dies ist national bis 2025 umzusetzen, bei Nichtwohngebäude verpflichtend, bei Wohngebäuden als Kann-Option“, so Dr. Peter Hug.
Die Gebäudeautomation – mit ihrem durchgängigen Kommunikationsnetzwerk – bietet hier die Grundlage für die Datenerfassung der HLK-Anlagen und weiterer Gewerke. Somit können die im Gebäude verteilten Sensoren und Zähler in einer gemeinsamen Datenbasis zusammengeführt werden. Das Energiemanagement bietet als Modul der Gebäudeleittechnik oder als eigene Software die Auswertung und Analyse der Energieströme und Energieverbräuche basierend auf dieser Datenbank. „Aktuelle und aktive Energiemanagementsysteme bieten hierzu spezielle Berechnungs-, Bewertungs- und Darstellungsmöglichkeiten von Sankey-Diagrammen bis hin zu Key-Performance-Indikatoren“ so Dr. Andreas Wetzel.
Solche KPIs ermöglichen, als Energiebargrafen oder intuitive Ampeldarstellungen über die verschiedenen Medien und Gebäudeteile hinweg und in Dashboards zusammengestellt, einen schnellen und einfachen Überblick über den Energieverbrauch des Gebäudes. Der jeweilige Verbrauch kann auch an Hand von vergleichbaren Gebäuden (Benchmarks) bewertet werden. Aufbereitete Verbrauchsdaten sind auch im Rahmen von Gebäudezertifizierungen wie LEED oder DGNB erforderlich. Ein aktives Monitoring sowie der Einsatz von Energiemanagementsystemen wird bei den Zertifizierungssystemen mit Punkten bzw. Credits belohnt und erleichtert hier die Dokumentationsaufgaben erheblich.
Spezielle Energieverbrauchswarnungen können automatisiert bei über- oder unterschreiten von Grenzwerten ausgelöst werden. Vollständige Energieberichte können so periodisch oder bei einer automatisierten Energiewarnung ausgelöst und an den verantwortlichen Facility Manager versendet werden. So kann der Energieverbrauch kontinuierlich überwacht und aktiv gemanagt werden, anstatt nur auf die (zu hohe) Verbrauchsabrechnung zu reagieren. So dient das Energiemanagement als zuverlässiges Werkzeug, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu messen und proaktiv signifikant zu verbessern – ganz im Sinne von Peter Drucker und ganz auf Linie mit den anstehenden gesetzlichen Anforderungen.
„Der Gesetzgeber fördert gezielt das Engagement von Unternehmen zur Senkung des Energieverbrauchs durch Energiemanagementsysteme nach DIN 50001 auf unterschiedliche Weise: Neben dem Spitzenausgleich nach Energie- und Stromsteuergesetz gibt es auch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach § 63ff. EEG 2017 sowie weitere gezielte Fördermöglichkeiten“, so Wetzel.
„Die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen führen an einem umfassenden Einsatz der Gebäudeautomationstechnologie nicht vorbei“, so Peter Hug vom VDMA-Fachverband.