Verantwortlichkeit für Grundstücksentwässerung

Nachdem es zu einem Wassereinbruch in eine Wohnung gekom­men war, verlangte der Auftraggeber vom Auftragnehmer Schadensersatz. Der Auftragnehmer sollte die Hausanschlüsse fachgerecht an die Grundleitungen anschließen. Er hatte deshalb einen Anschluss zu errichten, der die Abflüsse der Wohnungen mit dem Entwässerungsrohr verband, das ein Rückstauventil hatte. Dem Unternehmer war bekannt, dass er die unten gelegenen Wohnungen an die bereits verlegte Grundleitung mit Rückstauventil anzuschließen und die darüber liegenden Wohnungen mit einer anderen Grundleitung zu verbinden waren. Er schuldete nicht allein die Verbindung der gegenüberliegenden Rohre, sondern als Werkerfolg einen funktionierenden Anschluss an die Grundleitung mit Rückstauklappe.

Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Pla­nung auszuführen hat, muss prüfen und gegebenenfalls auch geeig­nete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeig­nete Grundlage für seine eigene Leistung bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Der Rahmen dieser Ver­pflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen darstellt. Der Unternehmer schul­dete eben den Anschluss an das Entwässerungsrohr mit Rückstauventil. Diese Pflicht hatte er verletzt.

Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30. Juni 2011 – VII ZR 109/10 – vertreten.


RA Dr. Franz Otto

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2010

Verpflichtung zur Prüfung von Vorarbeiten

Vielfach kann ein Auftrag erst ausgeführt werden, wenn von einem anderen Unternehmer die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt worden sind. Gegebenenfalls ist es für den zweiten Unternehmer...

mehr
Ausgabe 7-8/2023

Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?

Das aktuelle Baurechtsurteil

Sachverhalt Die Beklagte beauftragte mit VOB-Vertrag die Klägerin mit der Ausführung von Putzarbeiten. Nachdem sich die Parteien über die Berechtigung von Nachtragsforderungen nicht verständigen...

mehr
Ausgabe 06/2019

Pumpenanlagen auslegen, betreiben, optimieren

11. und 12. Juli 2019/Altdorf Pumpen zur Förderung von Flüssigkeiten kommen in allen Industrie­bereichen zur Anwendung. Das Ziel jeder Planung oder Optimierung einer Pumpenanlage samt Peri­pherie...

mehr
Ausgabe 02/2009

Unzureichend dimensionierte Lüftungsleitung

Nach der Fertigstellung einer Schwimmhalle machte der Auftraggeber geltend, die Lüftungsleitung wäre nicht ausreichend dimensioniert worden. Er verlangte deshalb eine Nachbesserung. Demgegen­über...

mehr
Ausgabe 09/2020

Das aktuelle Baurechtsurteil

Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung

Problemdarstellung Ein Bau- oder Werkunternehmer steht oftmals im Spannungsverhältnis zwischen den Wünschen des Auftraggebers und der technischen Realisierbarkeit. Hat der Auftraggeber etwa bereits...

mehr