Brandmeldeanlagen (BMA) sind Anlagen der TGA, die besondere, für den Brandfall angepasste Aufgaben wahrnehmen (anlagentechnischer Brandschutz). Solche Anlagen werden in Gebäuden eingebaut, um baurechtlichen Forderungen nachzukommen oder gegebenenfalls für einen speziellen Abweichungstatbestand eine Kompensation zu erreichen. Häufig finden sich BMA in Sonderbauten wieder. Sie dienen nach [1] den Zwecken:
- Frühzeitige Brandentdeckung (24/7),
- Schnelle Alarmierung der Nutzer im Gebäude,
- Ansteuerung der Brandfallmatrix,
- Schnelle und gesicherte Alarmweiterleitung zur Feuerwehr,
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Philipp Diewald, M.Eng.1, Dipl.-Ing. Konrad Schmitt2, Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz3
1Brandassessor Wissenschaftlicher Mitarbeiter, 2Branddirektor Lehrbeauftragter, 3Leiter des Fachgebiets, 1,2,3 Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Baulicher Brandschutz