Zum neuen Wasserhaushaltsgesetz
Die Veranstaltungsreihe „Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, technischer Stand und Ausblick“ brachte es ans Licht: Ab 1. März 2010 ändert Regenwasser seine Richtung.
Anstatt über Gullys in den Kanal wird es zukünftig auf den Grundstücken bereits per Sickerpflaster oder Sickermulde dem natürlichen Wasserkreislauf direkt zugeführt, über Gründächer verdunstet oder in Zisternen als Rohstoff gesammelt und genutzt. Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz darf ab 1. März 2010 Regenwasser nicht mehr mit Schmutzwasser vermischt werden.
Niederschläge bewirtschaften
Priorität hat die ortsnahe Bewirtschaftung des Niederschlages. Eine entsprechende Rechtsverordnung sei in Vorbereitung, meinte Klaus W. König, einer der Referenten, und betonte: „Die Zuständigkeit der Bundesländer in dieser Sache geht an den Bund über, der eine deutschlandweit einheitliche Regelung schaffen wird.“
Dr. Mathias Kaiser aus Dortmund ergänzte: „Das Ziel von Gesetzgebung und Normen ist, dass künftig bei der Oberflächenentwässerung nicht mehr als 10 % von der natürlichen Entwässerungssituation, wie sie vor der Bebauung war, abgewichen wird.“ Für Planer neu sei auch der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 bei Grundstücken mit mehr als 800 m2 Fläche. Die Veranstalter, vier Hersteller von Systemen zur Dach- und Oberflächenentwässerung, konnten in Freiburg, Heidelberg und Nürnberg vom 26. bis 28. Januar 2010 mehr als 250 Planer, Verantwortliche aus verarbeitenden Betrieben und Umweltfachleute aus dem öffentlichen Dienst zu dieser Seminarreihe begrüßen.
Optigrün International AG präsentierte die Möglichkeiten der Regenwasserrückhaltung auf begrünten Dächern. Mall GmbH, Anbieter von Anlagen zur Nutzung und Behandlung von Niederschlagswasser, berichtete von der erfolgreichen Zulassung ihres neuen Metalldachfilters.
Die Birco Baustoff GmbH empfahl die oberflächennahe Regenableitung in Sickermulden durch offene Rinnen, auch in befahrbaren Flächen. Die Albrecht Braun GmbH, spezialisiert auf Ideen aus Stein, zeigte darüber hinaus ästhetisch ansprechende Pflasterbeläge, die zuverlässig und über die gesamte Liegezeit dauerhaft wasserdurchlässig sind.
Frank Gisdol, Marketingleiter bei Braun, fasste die Veranstaltung bezüglich der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen: „Im Hinblick auf die Neuerungen durch das Wasserhaushaltsgesetz zum 1. März 2010 haben die veranstaltenden vier Firmen ihre Hausaufgaben gemacht und stehen den Planer bei den anstehenden Projekten gerne begleitend zur Seite.“