Zur Novellierung
Die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF), das Regelwerk für Planung, Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen, liegen in einer novellierten Fassung vor. Die „TRF 2012“ lösen die bisher gültige Fassung aus dem Jahr 1996 ab. Die Überarbeitung war erforderlich geworden, um den technischen Entwicklungen, neuen gesetzlichen Vorgaben sowie Veränderungen in anderen Regelwerken gerecht zu werden. Weitgehende Neuerungen gibt es beispielsweise in den Bestimmungen zu Leitungsanlagen bei der Hausinneninstallation. Hier ist künftig auch die Verwendung von Kunststoffrohren zulässig. Um den damit verbundenen Brandschutzanforderungen gerecht zu werden, ist die Verwendung eines Gasströmungswächters zwingend erforderlich. Aus der Kombination neuer Leitungsmaterialien und dem Gasströmungswächter ergeben sich strengere Anforderungen an die Bemessung der Leitungsanlage, die wesentlicher Bestandteil der neuen TRF sind. Zudem gibt es Änderungen beispielsweise bei den Prüfzuständigkeiten oder bei der Festlegung der so genannten Explosionsgefährdeten Bereiche für Flüssiggasbehälter und -flaschen.