Planungsbasis für RWA-Anlagen

Regelwerke und Projektierungsaspekte

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wichtige Komponenten von Brandschutzmaßnahmen in bestimmten Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauten. Welche Anforderungen und Regelwerke es hier zu beachten gilt, beschreibt in Auszügen der nachfolgende Beitrag. Ein Whitepaper zum Thema Lichtkuppeln und RWA-Anlagen steht darüber hinaus zum Download bereit.


Bild: Essertec by Soprema

Bild: Essertec by Soprema
Eine RWA-Anlage weist folgende Komponenten auf: Rauch- und Wärmeabzugselement, Öffnungsaggregat, Branderkennung, Steuer-, Auslöse- und Bedienelemente, Energieversorgung. Dazu kommt gegebenenfalls eine Zuluftversorgung. Die RWA-Anlage gewährleistet eine raucharme Schicht in Bodennähe oder hält das Gebäude während eines Brandes weitgehend rauchfrei. Dazu führt sie Wärme ab und schützt so die Gebäudekonstruktion.

Normung und Vorschriften

Die Regelungen für RWA-Anlagen via Vorschriften, Sondervorschriften sowie europäischer Produkt- und nationaler Anwendungsnormen sind umfangreich und meist unübersichtlich. So stehen insbesondere die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnung (LBO), Muster-Industriebaurichtlinie oder die Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung im Fokus. In der MVV TB sind die in Deutschland einzuhaltenden Mindestwerte für alle wesentlichen Merkmale von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) aufgeführt. Die MVV TB stellt in Konsonanz mit europäischem Recht nicht mehr Anforderungen an die verwendeten Produkte, sondern an Bauwerke und Bauarten, in denen die Produkte eingebaut werden. Diese Regelungen werden in den Landesbauordnungen und den Sonderbauvorschriften konkretisiert, ebenso wie die Anwendungs- und Bemessungsnormen der Reihe DIN 18232 zur Rauch- und Wärmefreihaltung, die europäische Normen für Deutschland konkretisieren.

Zahlreiche Vorschriften haben Einfluss auf den Brandschutz, hier z. B. die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL).
Bild: Orca Software

Zahlreiche Vorschriften haben Einfluss auf den Brandschutz, hier z. B. die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL).
Bild: Orca Software
 

Projektierung von RWA-Anlagen

Die Bemessung von RWA-Anlagen wird für natürliche Rauchabzüge (NRA) in DIN 18232, Teil 2 geregelt. Für maschinelle Rauchabzüge (MRA) wird sie in Teil 5 dieser Norm behandelt. Sondervorschriften kommen je nach Anwendungsfall zum Tragen. Weitere Regelungen können von der Bauaufsichtsbehörde vorgegeben werden. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt für RWA-Anlagen die Normenreihe DIN EN 12101 als Produktnorm.


Bild: Orca Software

Bild: Orca Software
Bei der Bemessung muss zunächst das Schutzziel definiert werden, worauf die allgemeinen Auslegungs- und Projektierungsparameter zu klären sind. Für NRA müssen die nötigen aerodynamisch wirksamen Lüftungsflächen und für MRA die notwendigen Volumenströme in m³/h ermittelt werden. Überdies sind zu beachten: Bauliche Gegebenheiten, Raumgeometrien, Nutzung des Objektes bzw. der jeweiligen Abschnitte (Brandlasten), rauchgasarme Zonen oder Bereiche sowie maximal zulässige Rauchschichttemperaturen. So ist u.a. zu beachten:

RWA-Anlagen sollen gleichmäßig innerhalb eines Dachabschnitts im Dachmittelbereich angeordnet werden. Pro 200 m² Fläche sollte mindestens ein NRA vorgesehen sein (wenn Personen- und Sachschutz als Ziele definiert sind). Die Nachströmung bei RWA-Anlagen kann durch Öffnungen in den Außenwänden oder durch Ventilatoren gewährleistet werden. Als Zuluftöffnungen gelten auch Tore, Türen oder Fenster. Die Zuluftfläche muss innerhalb der rauchfreien Schicht liegen. Die nachströmende Luft soll mit niedrigen Strömungsgeschwindig-keiten (< 1 m/s) zugeführt werden. Für Rauchschutz-Druckanlagen und maschinelle Rauchabzugsanlagen kann ein Funktionserhalt von 90 Minuten gefordert werden.


RWA-Anlagen im Treppenhaus

Für RWA-Anlagen im Treppenhaus gelten die Landesbauordnungen. Diese schreiben vor, dass Treppenhäuser mit einem Rauchabzug, einer Rauchabzugsvorrichtung oder einer Öffnung zur Rauchableitung ausgerüstet sein müssen. Innenliegende Treppenräume, die nicht unmittelbar an einer Außenwand liegen (allseitig von Wohnungen oder Büroräumen umgeben), müssen mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden. Außenliegende Treppenräume, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen, in der öffenbare Fenster eingesetzt sind, müssen ab einer bestimmten Gebäudehöhe/Geschossanzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden. Weitere Planungsaspekte stehen im Whitepaper (siehe Infokasten) zur Verfügung.

Info

Whitepaper Lichtkuppeln und RWA-Anlagen

Die Kernkompetenz der Orca Software GmbH ist es, ausschreibende Planer durch die Leistungsphasen der HOAI im Planungsprozess zu führen. Mit der Software "Orca AVA" und dem Portal Ausschreiben.de bietet das Unternehmen von der Kostenschätzung bis zur Objektbetreuung Unterstützung für die Planung und weitergehende Informationen. Dazu stehen in der Serie „Whitepaper Technik“ unter https://info.ausschreiben.de/wissen kostenfreie Whitepaper zu diversen Bauthemen zum Download bereit. Jedes Whitepaper dient als Nachschlagewerk, technische Referenz oder als Kurz-Leitfaden. Die inhaltliche Ausrichtung liegt weniger auf den Planungsgrundlagen, sondern auf den aktuellen Regelwerken, einschließlich der ATV-Normen, und auf den für die korrekte Ausschreibung benötigten Begriffen, Techniken und Hintergründen.

Das Whitepaper Lichtkuppeln und RWA-Anlagen umfasst 29 Seiten und kann direkt unter dem nachfolgenden Kurzlink angefordert werden: www.bit.ly/ORCA-RWA

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