Überarbeitete BTGA-Regel zu Heiz- bzw. Kalt-/Kühlwasserkreisläufen
Der BTGA hat die BTGA-Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ überarbeitet. Experten aus der Heizungs-, Kälte- und Sanitärtechnik und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des Technischen Referats des BTGA die Regel 3.002 dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie ist zum Preis von 29,50 € (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) beim Beuth Verlag unter www.beuth.de erhältlich. Mitgliedsunternehmen der BTGA-Organisation erhalten bei Bestellung über den BTGA-Webshop http://shop.tgc-gmbh.de einen Rabatt.
Die BTGA-Regel 3.002 gilt für die hydraulische und die pneumatische Druckprüfung sowie für das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen). Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Sie gilt nicht für Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und nicht für Installationen außerhalb der Grundstücksgrenze, das heißt für öffentliche Bereiche.
Die BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der BTGA-Regel 3.003 „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ und der VDI 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten.