Kommentar

Die unübersichtliche Landschaft der Normen- und Richtlinienarbeit

Normen und Richtlinien sind wesentliche Bestandteile unseres Wirtschaftsgefüges und tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland bei. Sie dienen der Sicherung von Qualität und Beschaffenheit einer Sache oder Ausführung – auch in der technischen Gebäudeausrüstung. In den vergangenen Jahren gab es jedoch den Trend, die Anzahl dieser Regeln deutlich zu erhöhen. Das führt nicht nur zu Überschneidungen einzelner Regelwerke, sondern auch dazu, dass ausführende Unternehmen der TGA-Branche durch die Vielzahl der Regeln schlichtweg überfordert sind. Es ist nahezu unmöglich, alle aktuellen und gültigen Regeln zu kennen und auch nur ansatzweise vollständig umzusetzen. Gleichzeitig gibt es immer noch Lücken in den aktuellen Regelwerken, die auch regelmäßig zu Konflikten zwischen ausführendem Unternehmen und Auftraggeber führen.

Regeln von Praktikern für Praktiker

Die BTGA-Organisation hat sich mit ihren Landesverbänden und Mitgliedsunternehmen im Rahmen des Zentralen Technischen Ausschusses dieser Problematik angenommen. Folgerichtig sind und werden neue BTGA-Regeln von Praktikern für Praktiker erarbeitet. Dabei war es zielführend, neben den fachkundigen Mitarbeitern der ausführenden Unternehmen auch Spezialisten von Herstellern und aus der Wissenschaft einzubinden.

Aktuell wurde beispielsweise die BTGA-Regel 3.003 zu Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufen veröffentlicht. Warmwasserkreisläufe sind durch die Richtlinienreihe VDI 2035 abgedeckt. Für Kalt- und Kühlwasserkreisläufe bestanden bisher jedoch keine vergleichbaren Regeln für Planung, Installation und den sicheren Betrieb unter wassertechnischen Aspekten. Durch fehlende Regelwerke kam es daher in Kältesys-temen oftmals zu Funktionsstörungen durch Korrosion und zu mikrobiologischen Aktivitäten. Die Maßgaben der neuen BTGA-Regel 3.003 sollen zukünftig dazu beitragen, dies zu vermeiden. In der Überarbeitung und Ergänzung befindet sich derzeit die BTGA-Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und Kalt-/bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen/Reinigen und Befüllen im Rahmen der Inbetriebnahme (von Neuanlagen)“. Hier werden zukünftig besonders die Großanlagen fokussiert. Außerdem wird die tägliche Arbeit durch die Schulung zur energetischen Inspektion nach § 12 ENEV und durch den Leitfaden „Gefährdungsanalyse“ unterstützt.

Die vorgenannten Regelwerke werden akzeptiert. Das zeigt beispielsweise die Überführung des Leitfadens „Gefährdungsanalyse“ in die Richtlinie VDI/BTGA/ZHVSK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“. Derzeit sind die gedruckten Exemplare des BTGA-Leitfadens vergriffen.

Die strukturellen Probleme des aktuellen Normungswesens können damit aber nicht behoben werden. Hier sind die Fachverbände und auch die Politik gefordert, die zukünftige Entwicklung von Normen in sachgerechte praxisorientierte Bahnen zu lenken – insbesondere auf der europäischen Ebene. Wenn das gelingt, dann werden auch die Akzeptanz und die Unterstützung für die Normungs- und Richtlinienarbeit wieder deutlich steigen.

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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