Wann ist Abwärme anrechenbar?
Berücksichtigung von Abwärmenutzung/Wärmeverschiebungen nach neuer DIN/TS 18599-7 im Kontext des GEGBisher war die zeitgleiche Nutzung von Kälte und Wärme in der DIN V 18599 nur prinzipiell beschrieben. Kennzahlen lagen dazu nicht vor. Für die Abwärmenutzung und Wärmeverschiebung liegen zukünftig in der DIN/TS 18599-7 vereinfachte Bilanzierungsregeln vor, die für einige Standardnutzungen und Standardproduktkennzahlen eine energetische Bewertung ermöglichen. Somit stellen sich u. a. Fragen wie: Was wird unter dem Begriff „Wärmeverschiebung“ aus Sicht der Norm verstanden? Wie lassen sich in diesem Zusammenhang die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Praxis umsetzen? Der Beitrag geht dazu auf die Anforderungen des GEG ein und gibt einen Ausblick auf die bevorstehende neue Norm.
Neben der Nutzung von regenerativer Energie ist die Nutzung von Abwärme ein zentrales Element in der zukünftigen Energieversorgung für Gebäude. Zwei Aspekte engen die effiziente Nutzung von Abwärme jedoch ein. Dazu ein Blick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem unter § 1, Absatz 1, zunächst der Begriff „unvermeidbare Abwärme“ genannt wird:
- „Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie...