VDMA FV AMG zur EU-Gebäuderichtline

Appell an Fachplaner für ganzheitliche Konzepte

Der Europäische Rat hat laut dem VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude (FV AMG) einen entscheidenden Schritt getan, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Mit der endgültigen Annahme der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird erstmalig das Thema Qualität des Innenraumklimas hervorgehoben und zudem der sogenannte „Smart Readiness Indicator“ verbindlich gemacht. „Nun liegt es an der Bundesregierung, die Richtline konsequent und reibungslos in Deutschland umzusetzen. Die Branche der Gebäudeautomation wird als innovativer Lösungsanbieter ihren Teil zur Umsetzung beitragen“, sagt Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA FV AMG.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die verabschiedete EPDB innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.
Bild: Clipdealer

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die verabschiedete EPDB innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.
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Die überarbeitete Richtlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen. Damit es nicht zu Bauverzögerungen oder zur Beeinträchtigung von Funktionen der Gebäudeautomation kommt, appelliert Dr. Hug auch an Fachplaner: „Da die Installation der Gebäudeautomationstechnik für gewöhnlich einen der letzten Schritte im Bauprozess darstellt, ist es wichtig, dass sich Fachplaner frühzeitig mit den zuständigen Firmen zusammensetzen, um gemeinsam ein ganzheitliches funktionierendes Konzept zu erarbeiten.“ So könne auch eine wirtschaftliche Möglichkeit aufgezeigt werden, den CO2-Ausstoß zu senken und Energie einzusparen.

Mit Blick auf die Gebäudeautomation werden die Anforderungen durch die Richtlinie verschärft. So sieht bereits jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass in Deutschland Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW bzw. mit einer Klimaanlage oder einer kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW bis zum 31.12.2024 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein müssen. Diese Anforderung wird durch die überarbeitete EPBD auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW ausgeweitet. Hier gilt eine Frist bis zum 31.12.2029.

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