GEG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
27.10.2023Die lange umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024, „Heizungsgesetz“) ist nun im Bundesgesetzblatt (BGBL) veröffentlicht worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit offiziell beendet.
Das neue GEG tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Kernpunkte der Novelle sind u. a., dass in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die einen Erneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 65 % aufweisen. Die 65-%-Pflicht greift für Bestandsbauten in einer Kommune erst dann, wenn sie einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Städte und Gemeinden werden dazu verpflichtet, kommunale Wärmepläne vorzulegen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Juli 2026, in kleineren Städten und Gemeinden der 1. Juli 2028. Wenn die eigene Kommune allerdings schneller ist, greift das neue GEG schon früher.
Auch angesichts der Kritik an der Bezahlbarkeit der neuen Vorgaben versprach die Ampel-Koalition, die Förderung neu aufzustellen. U. a. die bekannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dazu angepasst werden. Zwar hat die Bundesregierung dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, doch dieser liegt nach massiver Kritik an verschiedenen Punkten daran erstmal auf Eis und wird hinter verschlossenen Türen derzeit weiter verhandelt. Zur Veröffentlichung des neuen GEG im BGBL geht es hier.