Neue Trinkwasserverordnung
GTÜ fordert NachbesserungWasserverunreinigungen in Hausinstallationen scheinen in Deutschland in letzter Zeit an der Tagesordnung zu sein. Erst kürzlich kam es in Potsdam und Berlin wieder zu Verunreinigungen durch Kolibakterien. Ebenfalls wurden in vielen öffentlichen Gebäuden weitere Verunreinigungen im Trinkwasser nachgewiesen, die beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können.
„Bei den festgestellten Keimen handelte es sich wie so oft um gefährliche Legionellen, die vor allem im warmen Wasser (zwischen +20°C und +50°C) vorkommen“, erläutert Günther Kirsten, Experte für Technische Gebäudeausrüstung der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (www.gtue.de). „Eine Infektion mit Legionellen kann zu einer tödlich verlaufenden Lungenentzündung führen“, so warnt Kirsten weiter.
Vor allem Mehrfamilienhäuser können den Bakterien mit Stagnation, Todleitungen und Biofilm in den Warmwasserverteilleitungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen einen Nährboden zur Ausbreitung bieten. Die Bakterien gelangen dann bei einem Duschgang durch Bildung von Aerosolen in die Luft und so über die Atemwege in den menschlichen Körper.
Laut der neuen Trinkwasserverordnung, die am 11. November in Kraft tritt, sind deshalb die meisten Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung verpflichtet, einmal jährlich das Wasser auf mikrobakterielle Belastungen untersuchen zu lassen. Der jeweilige Betreiber der Trinkwasseranlage ist dafür verantwortlich.
„Aus Gesundheitsschutzgründen ist es höchste Zeit, dass die neue Trinkwasserverordnung in Kraft tritt, doch diese ist eindeutig verbesserungsbedürftig“, sagt Kirsten. „Denn die einmal im Jahr vorgeschriebene Trinkwasser-Probenentnahme und Analyse durch ein akkreditiertes Labor sind dort zwar vorgeschrieben, eine Überwachung der Durchführung ist jedoch nicht ausreichend geregelt.
Die GTÜ weist schon seit längerem auf diese Problematik hin und fordert eine flächendeckende, systematische Überwachung der Trinkwasser-Probenentnahme und Analyse. „Der Gesetzgeber kommt unseren Forderungen zwar teilweise nach, schafft es aber leider nicht, die regelmäßige Überwachung klar zu definieren und regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten“, erklärt Günther Kirsten.
Dies sollte für den Betreiber allerdings kein Grund sein, die vorgeschriebenen Probeentnahmen und Analysen zu unterlassen, da ihm dadurch hohe Regressansprüche drohen können, sofern Krankheitsfälle auf eine Verkeimung der Trinkwasseranlage zurückzuführen sind.
Zum Start einer kontinuierlichen Überwachung empfiehlt Kirsten bei Bestandsgebäuden eine einmalige Vor-Ort-Kontrolle (Prüfung) der gesamten Trinkwasserinstallation, bei Neubauten eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) durch einen Sachverständigen für Gas- und Wasserinstallation.