Villeroy & Boch erwägt Klage gegen Bußgeld der EU-Komission
Die gegen das Unternehmen von der EU-Kommission erhobenen Vorwürfe der Preiskoordination entbehren nach Überzeugung der Villeroy & Boch AG (www.villeroy-boch.com), Mettlach, jeder Grundlage.
„Aus unserer Sicht ist die Argumentation der EU-Kommission für den Sanitärkeramikmarkt absolut nicht nachvollziehbar“, sagt Vorstandsvorsitzender Frank Göring. „Die EU-Kommission hat zwei Branchen vermischt: die Armaturen- und die Sanitärkeramikbranche. In der Sanitärkeramik haben nur unzureichend Ermittlungen stattgefunden, damit grenzt die Entscheidung für uns an Willkür.“ Villeroy & Boch sei den Vorwürfen der Kommission von Anfang an in allen anwaltlichen Stellungnahmen entgegengetreten und habe die Einstellung des Verfahrens gefordert. Das Unternehmen werde jetzt im Weiteren Klage erheben. Die behauptete Preiskoordinierung habe es nicht gegeben. Der Wettbewerb sei nachweislich nicht beeinträchtigt und daher sei auch den Verbrauchern in keiner Weise geschadet worden. Damit dementiert Villeroy & Boch den Vorwurf, dass Kunden und Verbraucher zu hohe Preise gezahlt hätten.
„Wir beurteilen das Bußgeld als völlig ungerechtfertigt“, zeigt sich Göring über das verhängte Bußgeld empört. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe sei letztendlich der Umsatz des Unternehmens. Die beschuldigten Sanitärkeramikhersteller (Roca, Laufen, Sanitec, Keramag, Sphinx, Allia, Duravit) seien im Kern den gleichen Vorwürfen ausgesetzt. Bis eine rechtswirksame Entscheidung getroffen sei, werde der Bußgeldbescheid mit einer Bankbürgschaft bedient. Eine angemessene Rückstellung werde im Halbjahresabschluss gebildet. Die Liquidität und das operative Geschäft seien in keiner Weise gefährdet.