Villeroy & Boch: Klage gegen Bußgeldbescheid der EU-Kommission
Im Juni 2010 hat die EU-Kommission gegen eine Vielzahl von Herstellern von Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärkeramik eine Bußgeldentscheidung wegen angeblicher Kartellverstöße verhängt. Zu diesen Herstellern gehört das Unternehmen Villeroy & Boch (www.villeroy-boch.com), dem eine Kartellbuße von 71,5 Mio. € auferlegt wurde. Der Sanitärproduzent trat diesen Vorwürfen bereits im Ermittlungsverfahren mit der Argumentation entgegen, da seitens der Kommission eine rechtswidrige übergreifende Gesamtbewertung von Verhaltensweisen auf unterschiedlichen sachlich und räumlich relevanten Märkten stattgefunden habe. „Es hat“, so der Vorstandsvorsitzende Frank Göring, „kein marktübergreifendes Kartell für Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärkeramik gegeben. Weder wurden von Villeroy & Boch Absprachen getroffen noch Kunden und Verbraucher geschädigt.“ Die Vorwürfe seien sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.
Daher hat das Unternehmen nun Klagen für die betroffenen Villeroy & Boch Gesellschaften erhoben. Wie anlässlich des Halbjahresberichtes angekündigt, hat Villeroy & Boch Rückstellungen in Höhe von 73,0 Mio. € gebildet. Angesichts des laufenden Verfahrens äußert sich das Unternehmen zu Einzelheiten der jetzt erhobenen Klagen nicht.