dena: Öffentlichen Gebäuden fehlt der Energieausweis
Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 m² Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher noch 75 % dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (www.dena.de) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.