Bedeutung der RoHS-Richtlinie für Industriearmaturen
VDMA Fachverband Armaturen nimmt Stellung 17.03.2014Die 2011 in Kraft getretene RoHS-Richtlinie (Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe“ blieb bisher in vielen Industriekreises mehr oder weniger unbeachtet.
Mit der Umsetzung dieser Richtlinie durch die Bestimmungen der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektrostoffV) in nationales Recht hat sich das geändert. Die dort aufgeführten Restriktionen für Gefahrenstoffe sind ab Anfang 2014, jedoch spätestens ab Mitte 2019, zu befolgen.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich Industriearmaturenhersteller und ihre Abnehmer seit Anfang 2014 mit der Frage, ob und inwieweit Armaturen mit elektronischen Komponenten (Regler, Antriebe, etc.) von den Bestimmungen der europäischen Richtlinie RoHS betroffen sind.
Der VDMA Fachverband Armaturen hat hierzu ein Positionspapier erarbeitet, das diese Frage beantwortet und die zentralen Inhalte der RoHS und ElektrostoffV darlegt. Es beschreibt die Anwendungsbereiche sowie die Ausnahmen. Das Papier nimmt Stellung zu der wesentlichen Frage, ob Industriearmaturen mit elektronischen Komponenten Bestandteile von Installationen sind, die als ortsfeste Großanlagen bezeichnet werden können und damit nicht von der ElektrostoffV betroffen sind. Darüber hinaus ist von Bedeutung, was als Elektrogerät- oder Elektronikgeräte bezeichnet wird und ob Armaturen von Fachleuten montiert werden oder nicht. Wichtig für die Einordnung und die Beantwortung sind nicht nur die Regelungen von RoHS und ElektroStoffV. Auch ein Kommentar der EU-Kommission von Ende 2012 ist hierbei berücksichtigt.
Auf den Internetseiten des Fachverbands Armaturen unter http://arm.vdma.org/technik1 steht das Positionspapier zum Herunterladen bereit.