Effektiver Schutz vor Blitzschlag
Empfehlungen der Bayerischen Ingenieurekammer-BauPro Quadratkilometer gibt es in Deutschland jährlich fünf bis sechs Blitzeinschläge. „Die Errichtung und regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen ist zwar nur für Sonderbauten wie Schulen oder Seniorenheime vorgeschrieben, doch auch bei normalen Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere in den gefährdeteren Regionen, ist das Anbringen von Blitzschutzanlagen sinnvoll“, so Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
„Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, hat kein höheres Risiko für Blitzeinschläge“, kann Alexander Lyssoudis beruhigen. „Doch fordern manche Versicherungsunternehmen, dass bei Gebäuden mit Photo-voltaikanlage auf dem Dach der Blitzschutz (äußerer und innerer Blitzschutz) nachgerüstet wird. Daher können wir Eigentümern nur raten, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und ggf. einen Fachmann zu Rate zu ziehen“, so Alexander Lyssoudis weiter. Ingenieure mit entsprechender Zusatzausbildung sind über die Website der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu finden: www.planersuche.de.
Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz stellt durch die Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungen des Blitzableiters sicher, dass der Großteil des Blitzstroms außen am Gebäude ins Erdreich abgeleitet wird. Beim inneren Blitzschutz geht es darum, Überspannungen zu vermeiden und elektrische und elektronische Anlagen des Gebäudes vor zu hoher Spannung zu schützen. Denn Überspannung kann zur Zerstörung der gesamten Elektroanlage und schlimmstenfalls zu Bränden führen. Die Maßnahmen des inneren und äußeren Blitzschutzes müssen aufeinander abgestimmt sein.
„Wer ein Haus baut, sollte sich am besten gleich zu Blitzschutzmaßnahmen beraten lassen. Aber es ist ebenso möglich, Bestandsgebäude nachzurüsten. Fragen Sie dazu beim Experten nach“, rät Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter.