Erster „Errichter 2.0“ VdS-anerkannt
Erleichterungen für „Kombi-Errichter“ 02.05.2016Der europäische Normentwurf „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ ist der Versuch einer EU-weiten Festlegung von Mindestanforderungen an die Errichter von Brandmelde-, Lösch- und Alarmanlagen. Mit ihrem Inkrafttreten wird die EN 16763 gravierenden Einfluss auf den Markt für technische Brand- und Einbruchschutzdienstleistungen nehmen. Vor diesem Hintergrund hat auch VdS, Europas Nr.1-Institut für Unternehmenssicherheit, seine Anerkennung für Errichter dieser Gewerke optimiert: Der „Errichter 2.0“ bietet ein kombiniertes Verfahren für bis zu drei Fachrichtungen (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen), umfasst die in Zukunft nötigen Normanforderungen und erleichtert die VdS-Anerkennung gerade für die zahlreichen „Kombi-Errichter“.
Die entsprechenden Richtlinien zur „Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA)“, VdS 3403, sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Mit dem sächsischen Brand- wie Einbruchschutzdienstleister „Hassel & Krug GmbH“ erhielt das erste Errichterunternehmen für GMA seine Anerkennungsurkunde.
„Viele der komplexen Gewerke der Gefahrenmeldetechnik greifen mittlerweile ineinander, wodurch die Positionierung als Errichterunternehmen, das alle erbrachten Leistungen nachgewiesen perfekt beherrscht, von großer Bedeutung ist“, erklärt Dieter Kerkhoff, Projektingenieur des Leipziger Dienstleisters, der seit 1990 hunderte sicherheitstechnische Anlagen geplant und installiert hat. „Deswegen freuen wir uns besonders, die höchste Qualität unserer Dienstleistungen jetzt mit dem neuen VdS-Siegel `Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen´ auf den ersten Blick klar belegen zu können. Auf unser Können, unsere Leistungsfähigkeit und unsere Zuverlässigkeit dürfen unsere Kunden sich immer verlassen.“
Sebastian Brose, der als stellvertretender Leiter der VdS-Abteilung „Fachkräfte“ in Leipzig die erste Anerkennung an einen „Errichter 2.0“ übergab, betont: „Das neue VdS-Errichter-Konzept haben wir bereits vor einigen Monaten auf einer Roadshow vorgestellt und mit den Kunden diskutiert. Es wurde von allen Beteiligten durchweg begrüßt. Wir konnten auch zahlreiche Vorschläge der Errichter direkt ins Verfahren übernehmen. Unsere Partner loben am neuen Angebot neben den praxisnah unterstützenden Vorgaben und der klaren Zukunftsausrichtung auch die Erleichterungen durch die Synchronisation von Terminen und Fälligkeiten. Im Namen des VdS-Teams gratulieren wir der Hassel & Krug GmbH ganz herzlich zur Anerkennungspremiere.“
VdS-Bestandskunden können in das neue Verfahren wechseln, wenn sie nach dem alten Verfahren verlängern müssten. Der Modus ist in den Richtlinien VdS 3403 beschrieben. Diese ersetzen die Richtlinien VdS 2129 (BMA), VdS 2130 (EMA) und VdS 3442 (VÜA). Bis zum Jahresende verlängert VdS auf Wunsch auch noch nach den alten Verfahren.
Alle Informationen zum Errichter 2.0 finden Sie auf www.vds.de/gma