Merkblatt VdS 2895
Aufzugsschachtentrauchungs-AnlagenDie in den Landesbauordnungen geforderten Lüftungsöffnungen von Aufzugsschächten werden wegen Energieeinsparungsforderungen von Bauherren wie Betreibern oft mit Aufzugsschachtentrauchungs-Anlagen „verschlossen“. Solche Anlagen müssen jedoch dreierlei Aufgaben erfüllen: Öffnen im Brandfall, tägliches Be-/Entlüften (insbesondere bei energetisch sanierten Gebäuden) und im Störungsfall Sicherstellen einer ausreichenden Sauerstoffversorgung für eingeschlossene Personen. Errichter stehen also vor entsprechenden Herausforderungen.
„Durch intensiven Austausch mit Behörden und Errichtern, durch Gremienarbeit und Forschungen in unseren Laboratorien verfügt VdS über vielseitige Kenntnisse aus der Praxis sowie über die einzuhaltenden Vorschriften“, erklärt Dieter Pfeifer, Fachleiter für Rauchabzugsanlagen bei VdS, Europas Nummer Eins-Institut für Brandschutz. „Um ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau der Anlagen zu erreichen, haben unsere Experten ein Merkblatt erstellt, in dem die Vorgaben an Aufzugsschachtentrauchungs-Mechanismen konkret und anschaulich festgelegt sind. Den neuen Anforderungen kann durch passende Maßnahmen kostengünstig begegnet werden. Auch hier bietet das kostenlose Merkblatt VdS 2895 gewohnt konkrete Hilfestellungen.“
Im Merkblatt VdS 2895 finden Errichter alle Regelungen und Vorschriften sowie Lösungsvorschläge. Die neue VdS-Publikation ist unter www.vds.de/2895 erhältlich.