Zur Novelle der HOAI
Stellungnahmen zur HOAI 2013Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 die Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verabschiedet.
Stellungnahme des VBI
Mit Unverständnis und Bedauern hat VBI-Präsident Dr.-Ing. Volker Cornelius auf die 7. Novelle der HOAI reagiert: „Die darin festgeschriebene Degradierung von Ingenieurleistungen wie Geotechnik, Vermessung, Bauphysik und Schallschutz zu so genannten Beratungsleistungen, deren Honorierung der Gesetzgeber nicht mehr verbindlich regelt, diskriminiert den ganzen Berufsstand.“ Diese Leistungen seien unverzichtbare Bestandteile des Planungsprozesses nicht nur im Hochbau, erläutert Cornelius. „Sie setzen grundlegende öffentlich-rechtliche Anforderungen etwa bei der Einhaltung energetischer Standards durch und sind beispielsweise auch mitentscheidend bei der Energiewende.“
Auch die Honorarerhöhung für die verbindlich zu vergütenden Ingenieurleistungen bezeichnete der VBI-Präsident als enttäuschend. Dies liege deutlich unter der von den Ingenieuren eingeforderten angemessenen Honorierung ihrer hochqualifizierten Leistungen. So wurde z. B. das hohe Risiko, das allen Ingenieuren im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung aufgebürdet wird, bei der Honorarfestsetzung nicht berücksichtigt. „Dazu kommt“, so Cornelius, „dass den Ingenieurbüros immer weniger finanzieller Spielraum für fachliche Weiterbildung und Qualifikation bleibt, die Anforderungen an die Ingenieure aber immer komplexer werden, etwa durch die neueste Normengeneration für Brücken- und Stahlbaukonstruktionen.“ Der daraus erwachsende Know-how-Verlust bei den Ingenieuren sei eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nicht zuletzt stünden auch die aktuell viel diskutierten Problemprojekte von BER bis Elbphilharmonie für die Gültigkeit des VBI-Leitspruchs „Wer billig plant, baut teuer.“
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, bezeichnete die Entscheidung des Bundesrat, den vom BMWi vorgelegten Verordnungsentwurf ohne Korrekturen durchzuwinken als schwarzen Tag für die freiberuflich tätigen Bauingenieure. Kammeyer: „Die Verabschiedung der HOAI 2013 ohne die Rückführung der vom BMWi fälschlicherweise als Beratungsleistungen diffamierten originären Planungsleistungen ist ein Schlag ins Gesicht aller Ingenieure und stellt einen Angriff auf alle Freien Berufe dar.“ Dabei fühlen sich die Ingenieure bereits zum zweiten Mal von der Politik gelinkt. Denn trotz mehrerer Gutachten, die die Rückführung der ausgegrenzten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI begründet haben, hat das BMWi alle Argumente mit Verweis auf eventuell mögliche Kritik aus Brüssel vom Tisch gewischt und die bereits 2009 per ordre de Mufti verfügte Herausnahme wesentlicher Planungsleistungen aus der HOAI fortgeschrieben.
Damit sind Umweltverträglichkeitsstudien, Thermischer Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen ohne fachliche Begründung als Beratungsleistungen abqualifiziert worden. Hans-Ullrich Kammeyer meint dazu: „Das BMWI hat kein einziges stichhaltiges Argument vorgelegt, mit dem sich die Angst vor Brüssel hätte begründen lassen.“ Aus der Erfahrung der letzten Monate fordert die Bundesingenieurkammer, dass dem BMWi die Zuständigkeit für die HOAI entzogen wird, weil es offensichtlich nicht in der Lage ist, den ihm auferlegten ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen.
Stellungnahme der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
„Es wurde erstmals eine wirklich umfassende Neuausrichtung mit aktualisierten Leistungsbildern und in Teilbereichen erheblich angehobenen Honoraren geschaffen“, erklärt Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, und kündigt gleichzeitig an, sich um eine weitere Novellierung in der nächsten Legislaturperiode bemühen zu wollen. Durch die Novellierung der HOAI werden die Honorarsätze im Vergleich zur HOAI 2013 um durchschnittlich 17 % steigen. Für manche Leistungen wurde jedoch das Honorar erheblich gekürzt. Die Steigerung setzt sich aus einem Anteil der wirtschaftlichen Anpassung sowie einem nicht unerheblichen Mehraufwand für Architekten und Ingenieure durch die Veränderung der Leistungsbilder zusammen. Die HOAI 2013 wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.
Der Bundesrat hat aktuell, wie bereits schon im Jahr 2009, eine begleitende Entschließung gefasst, in der eine weitere Befassung insbesondere mit der Frage der Rückführung der Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen sowie der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in den verbindlichen Teil der HOAI aufgefordert wird. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hatte diese Rückführung mehrfach gefordert und wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass dieser wichtige Aspekt in der nächsten Legislaturperiode verwirklicht wird.
Welche Änderungen die HOAI 2013 im Detail bringt, ist Thema einer Seminarreihe der Ingenieurakademie Bayern, die am 15. Oktober startet. Die Termine finden Sie hier: www.ingenieurakademie-bayern.de.
„Wichtig ist, dass bei Abschluss eines Vertrags für ein Bauprojekt, Auftraggeber und Auftragnehmer gleich schriftlich festhalten, ob bereits die HOAI 2013 angewendet werden soll“, rät Dr. Schroeter. Entsprechende Vertragsvorlagen bietet die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kostenlos zum Herunterladen an: www.bayika.de/download