Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen
Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen beschlossen: Ab 2010 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Dadurch soll der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 23 TWh/a sinken. Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a.
Von der Regelung sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1. Januar 2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen installierte („externe“) Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen (Energie-Efficiency-Index EEI von 0,27) erfüllen. Ab dem 1. August 2015 (Energie-Efficiency-Index EEI von 0,23) sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Für letztere sollen die Hersteller von Wärmeerzeugern, die Hersteller von Umwälzpumpen und das Fachhandwerk zusammen Standardlösungen entwickeln, die einen sicheren Betrieb gewährleisten und für das ausführende Handwerk kein potentielles Haftungsrisiko darstellen.
Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der „Energiebetriebene-Produkte-Richtline“ (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten; eine Umsetzung in deutsches Recht ist nicht notwendig.