Richtlinie VDI 2262 Blatt 1
Luftbeschaffenheit am ArbeitsplatzLuft, bzw. die unerwünschten Stoffe darin, sind ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Quer durch alle Branchen sind Arbeitsplätze Belastungen durch die Atemluft ausgesetzt – und das nicht nur in Produktion und Werkstatt. Neben unerwünschten Änderungen in der Gaszusammensetzung kann Luft gesundheitsgefährdende Fremdstoffe in unterschiedlicher Form enthalten. Unter Arbeitsschutzaspekten sind insbesondere Aerosole, Dämpfe, Fasern, Rauch und Stäube von Bedeutung. Die neue Richtlinie VDI 2262-1 gibt eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und Definitionen sowie Begrifflichkeiten zur Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz.
Planern, Herstellern und Betreibern von technischen Anlagen erhalten in der Richtlinie VDI 2262 Blatt 1 Informationen zur Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe am Arbeitsplatz mittels lufttechnischer und organisatorischer Maßnahmen. Bei der Vielseitigkeit der betrieblichen Verhältnisse ist es nicht möglich, jeden in der Industrie oder im Handwerk vorkommenden Fall zu behandeln. Die Richtlinie gibt allgemeine Hinweise und Anregungen für wirksame und zugleich kostengünstige Lösungen. Die beschriebenen und empfohlenen Maßnahmen lassen sich sowohl für belästigende als auch für gesundheitsgefährdende Stoffe anwenden. Das sind im Sinne dieser Richtlinie alle Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche und Stäube, die bei Produktionsprozessen freigesetzt werden.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2262 Blatt 1 „Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe; Rechtliche Grundlagen, Begriffe, grundlegende organisatorische Maßnahmen für den Arbeitsschutz und Umweltschutz“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).
Die Richtlinie ist beim Beuth Verlag unter www.beuth.de erhältlich.